Ahrflut: Ex-Landrat soll Ruhestandsgehalt aberkannt werden

Ahrflut: Ex-Landrat soll Ruhestandsgehalt aberkannt werden

Mainz (epd). Der frühere Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), hat nach den Worten des rheinland-pfälzischen Innenministers Michael Ebling (SPD) im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 „gravierend gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen“. Ebling informierte am Donnerstag in Mainz den Innenausschuss des Landtages schriftlich über den aktuellen Sachstand im Disziplinarverfahren gegen Pföhler.

Der Ermittlungsbericht kommt demnach zu dem vorläufigen Ergebnis, dass der frühere Landrat durch „Unterlassungen und Verhaltensweisen vor, während und nach der Naturkatastrophe im Ahrtal“ gegen die Rechtmäßigkeit, die innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht sowie die Einsatzpflicht verstoßen habe. Das Innenministerium erwäge deshalb eine Disziplinarklage gegen Pföhler. Ziel sei es, ihm die Ruhegehaltsansprüche abzuerkennen. Als vorläufige Maßnahme solle ein Drittel von Pföhlers monatlichem Ruhegehalt einbehalten werden.

Der im September 2024 veröffentlichte Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Landtages zur Flutkatastrophe hebt insbesondere massive Versäumnisse beim Krisenmanagement Pföhlers hervor. Der Ausschuss hatte drei Jahre lang ermittelt, warum 130 Menschen ums Leben kamen. Ein Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen Pföhler und den ehrenamtlichen Leiter seines Krisenstabs war im Sommer 2024 ohne Anklage eingestellt worden, weil ein Zusammenhang zwischen den Fehlern beim Katastrophenmanagement und den Todesopfern nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte.