Rentenversicherung: Rückwirkung bei Mütterrente erhöht Komplexität

Rentenversicherung: Rückwirkung bei Mütterrente erhöht Komplexität

Berlin (epd). Die Deutsche Rentenversicherung hat zurückhaltend auf den Beschluss der schwarz-roten Koalition zur Ausweitung der Mütterrente bereits ab dem Jahr 2027 reagiert. Mit der Option einer rückwirkenden Auszahlung erkenne der Koalitionsausschuss an, dass es eines zeitlichen Vorlaufs bedürfe, erklärte die Rentenversicherung am Freitag in Berlin. Die Komplexität des Verfahrens werde sich dadurch aber weiter erhöhen sowie zu einem zusätzlichen Mehraufwand bei anderen Trägern von Sozialleistungen führen, gab sie zu bedenken.

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hatte sich am Mittwoch darauf verständigt, die sogenannte Mütterrente III, mit der Kindererziehungszeiten vor 1992 genauso hoch bewertet werden sollen wie spätere, bereits zum 1. Januar 2027 zu starten. Bei Problemen mit der technischen Umsetzung soll die Leistung gegebenenfalls erst rückwirkend ausgezahlt werden. Die Rentenversicherung hatte zuvor erklärt, die Umsetzung frühestens zum Jahr 2028 zu schaffen.

Sollte es im Gesetzgebungsverfahren beim vorgezogenen Start bleiben, werde man dies nicht ohne nachträgliche Zahlung umsetzen können, erklärte die Rentenversicherung. Dafür müsse geprüft werden, ob dafür ein eigenes Verfahren benötigt werde, erklärte sie die Sorge vor dadurch noch höherer Komplexität. Sozialleistungen wie beispielsweise Hinterbliebenenrenten, Wohngeldzahlungen oder die Grundsicherung müssten je nach Ausgestaltung aufgrund der rückwirkenden Auszahlung ebenfalls rückwirkend neu berechnet werden, weil Wechselwirkungen mit der Rente bestünden.

Nach Angaben der Rentenversicherung sind die technischen Vorbereitungen für die Ausweitung der Mütterrente so umfangreich, weil nicht einfach auf frühere Programmierungen zurückgegriffen werden kann. Grund dafür seien unter anderem zwischenzeitlich umgesetzte politische Vorhaben wie der Grundrentenzuschlag, Verbesserungen bei der Erwerbsminderung oder das einheitliche Rentenrecht in Ost und West.

Die Koalition will bereits am 6. August über den ersten Teil des Rentenpakets beraten, mit dem die Mütterrente und die vereinbarte Sicherung des Rentenniveaus umgesetzt werden sollen. Ein weiterer Teil der Rentenreform soll im Herbst folgen. Dazu gehören unter anderem die Anreize fürs Arbeiten über das Rentenalter hinaus.