Steinmeier rät zu sorgsamer Abwägung bei AfD-Verbotsverfahren

Steinmeier rät zu sorgsamer Abwägung bei AfD-Verbotsverfahren

Berlin (epd). In der politisch umstrittenen Frage eines AfD-Verbotsverfahrens rät Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu einer sorgsamen Abwägung. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Hürden sehr hoch gelegt. Ob ein solcher Antrag gestellt wird, sollte deshalb sorgsam abgewogen werde“, sagte Steinmeier während eines Besuchs in Neuruppin der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ (Mittwoch), die zum „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ gehört.

Zugleich forderte der Bundespräsident verstärkte Anstrengungen der demokratischen Parteien, um verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. „Vertrauen kriegt man nur wiederhergestellt, wenn Politik mit den Erwartungen der Menschen klug umgeht. Das heißt nicht unbedingt, dass jede Erwartung erfüllt werden kann“, sagte er. Demokratie heiße auch, „nach Kompromissen zu suchen und diese so anzulegen, dass sich möglichst viele Interessen darin wiederfinden.“

Die Frage eines AfD-Verbotsverfahrens ist unter den Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD umstritten. Zuletzt hatte die SPD auf ihrem Parteitag am Wochenende einen Antrag zur Prüfung eines solchen Verfahrens beschlossen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) haben sich hingegen skeptisch zu einem möglichen Verfahren geäußert.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Die Hochstufung hatte die Debatte über ein Verbotsverfahren gegen die Partei erneut in Gang gebracht. Ein Parteiverbotsverfahren kann nur von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Die Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt beim Bundesverfassungsgericht.