Online-Beleidigungen: Gericht ordnet Löschung von Facebook-Profil an

Online-Beleidigungen: Gericht ordnet Löschung von Facebook-Profil an

Frankfurt a.M. (epd). Wenn ein Social-Media-Profil ausschließlich für das Posten von Beleidigungen eingesetzt wird, können die Betroffenen einfordern, dass nicht nur die jeweiligen Einträge entfernt werden, sondern das komplette Nutzerkonto. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil bestätigte das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main den Unterlassungsanspruch einer Klägerin gegen die Plattform Facebook. Sie war in dem Netzwerk zuvor nach Gerichtsangaben unter anderem als „dumme Sau“ und „frigide menopausierende Schnepfe“ beschimpft worden. (AZ: Az. 16 U 58/24)

Das Landgericht Frankfurt hatte Ansprüche gegen den Plattformbetreiber noch verneint. In dem Berufungsverfahren korrigierten die Richter die Entscheidung der Vorinstanz. Facebook sei mittelbar für die Beleidigungen verantwortlich, da die Klägerin „hinreichend konkret vorprozessual auf die Persönlichkeitsverletzungen hingewiesen“ habe.

Zudem sei die Löschung der Konten gegenüber dem Entfernen einzelner Äußerungen das „effektivere Mittel“, um weiteren Beleidigungen vorzubeugen, denn auf den beiden Profilen seien nur persönlichkeitsverletzende Äußerungen veröffentlicht worden. Dies rechtfertige auch einen „erheblichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit“ von Facebook. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.