Berlin (epd). Eine wissenschaftliche Evaluation sieht das seit 2017 geltende Prostitutionsschutzgesetz weitgehend als Erfolg. Es handele sich um ein Gesetz, „das durchaus beachtliche Erfolge vorweisen kann“, heißt es in einer Kurzzusammenfassung des knapp 700-seitigen Evaluationsberichts des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, der am Dienstag vom Bundesfamilienministerium veröffentlicht wurde.
Mit dem Gesetz wurden eine Anmeldepflicht für Prostituierte, eine Erlaubnispflicht für entsprechende Gewerbe und eine Kondompflicht eingeführt. Viel spreche dafür, dass es gelinge, Prostituierte im Rahmen des Anmeldeverfahrens über ihre Rechte zu informieren und über gesundheitliche Risiken aufzuklären, heißt es in der Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse des Berichts, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Es sei auch anzunehmen, dass sich die Arbeitsbedingungen von Prostituierten und die Möglichkeiten der staatlichen Überwachung der Gewerbe verbessert hätten.
Die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sehen aber auch Nachschärfungsbedarf. Zu den Schwächen des Gesetzes zählen sie, dass die Akzeptanz des Anmeldeverfahrens wegen befürchteter Stigmatisierung niedrig ist und Behördenmitarbeitende zu wenig geschult sind, um Zwangsprostitution zu erkennen. Zudem sei das Gesetz „nicht mit letzter Konsequenz“ am Schutz der Prostituierten ausgerichtet, sondern andere Interessen wie etwa eine leichte Besteuerung der Sexarbeiterinnen bestimmten die Ausgestaltung mit.
Für die Evaluation hat das Forschungsteam den Angaben zufolge gut 2.300 Prostituierte, 800 Behördenmitarbeitende, 3.400 Freier und 280 Gewerbetreibende befragt. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) erklärte, der Bericht diene „als datenbasierte Grundlage für die weitere politische und rechtliche Auseinandersetzung mit dem Thema Prostitution in Deutschland“. Der Schutz vor Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung wie auch die Rechte der Betroffenen seien wichtige Aufgaben. Sie kündigte eine unabhängige Expertenkommission an, „um mithilfe der Evaluationsergebnisse diese Ziele bestmöglich zu erreichen“.
Priens Partei hatte sich in der vergangenen Wahlperiode vom Prostitutionsschutzgesetz abgewendet und es als gescheitert beurteilt. Die Unionsfraktion setzte sich aus der Opposition heraus für ein Sexkaufverbot nach dem sogenannten Nordischen Modell ein. Danach machen sich Freier strafbar, die sexuelle Dienstleistungen kaufen, Prostituierte aber nicht. Als erstes Land hatte Schweden die Freierbestrafung eingeführt.