Berlin (epd). Wohlfahrtsverbände haben angesichts der geplanten Aussetzung des Familiennachzugs zu einer bestimmten Flüchtlingsgruppe in Deutschland eine funktionierende Regelung für Härtefälle angemahnt. Es wäre politisch ein starkes Signal dafür, „dass Humanität auch unter restriktiven Bedingungen Platz hat“, sagte Yana Gospodinova vom Deutschen Caritasverband am Montag in der Anhörung zur geplanten Regelung im Innenausschuss des Bundestags. Auch Kerstin Becker vom Paritätischen Wohlfahrtsverband forderte eine „effektive Härtefallregelung“.
Beide Sachverständige kritisierten die Pläne der Bundesregierung, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen für zwei Jahre auszusetzen, grundsätzlich, speziell aber auch den bislang angedachten Passus für Härtefälle. Der Gesetzentwurf verweist dabei auf die Paragrafen 22 und 23 im Aufenthaltsgesetz. Danach dürfen Bund oder Länder „aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen“ eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.
Als zwischen 2016 und 2018 der Familiennachzug bereits schon einmal ausgesetzt war, habe sich der Verweis darauf für Härtefälle als unzureichend erwiesen, sagte Gospodinova. Verfahren danach wären intransparent und das Kindeswohl kein Maßstab, sagte sie. Gospodinova forderte eine Regelung mit einem „klaren, nachvollziehbaren Kriterienkatalog“, um insbesondere kranken und behinderten Menschen gerecht zu werden. Corinna Ujkasevic vom International Refugee Assistance Project kritisierte, das damalige Verfahren habe schon deswegen keine Abhilfe geschaffen, weil es nicht jedem zugänglich sei.
Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus hatten bis 2016 einen rechtlichen Anspruch auf den Familiennachzug. Die damalige große Koalition schaffte diesen Anspruch ab und setzte den Nachzug bis 2018 aus. Den subsidiären Schutzstatus haben in der Vergangenheit vor allem Flüchtlinge aus Syrien erhalten. Seit 2018 gibt es ein Kontingent mit 12.000 Plätzen im Jahr, um einigen von ihnen das Nachholen von Kindern, Ehepartnern oder Eltern zu ermöglichen.