Berlin (epd). Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) warnt in der Debatte um ein mögliches Verbot der AfD vor vorschnellen Schlüssen. Sehr oft werde die juristische mit der politischen Seite vermischt. „Das ist aus meiner Sicht ein problematischer Kurzschluss“, sagte Badenberg dem Berliner „Tagesspiegel“ (Montag).
Die Frage nach einem Verbot stelle sich erst dann, wenn die juristischen Voraussetzungen dafür vorliegen: „Man muss sich zunächst sachlich, nüchtern mit den juristischen Anforderungen auseinandersetzen, bevor man zu der Frage kommt, ob es politisch angezeigt ist, eine Partei, die seit Jahren immer mehr an Zuspruch gewinnt, zu verbieten“, sagte die CDU-Politikerin.
Badenberg, die bis 2023 Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz war, betonte: „Aktuell befinden wir uns in einem Stadium, in dem nicht einmal die Höherstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung gerichtlich bestätigt ist.“ Um ein Verbotsverfahren gegen eine Partei einzuleiten, müsse zudem deren Verfassungsfeindlichkeit festgestellt werden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Die Einstufung ist daher ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über einen entsprechenden Eilantrag entschieden hat.