AfD-Verbot: Thüringens Innenminister sieht Voraussetzungen erfüllt

AfD-Verbot: Thüringens Innenminister sieht Voraussetzungen erfüllt

Essen, Berlin (epd). Nach Einschätzung des Innenministers von Thüringen, Georg Maier (SPD), sind die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren erfüllt. Sie sei eine völkische Partei, „die Menschen nach ethnischen oder kulturellen Eigenschaften in Wertigkeiten einteilt“ und damit gegen die Menschenwürde verstoße, sagte er den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Online: Sonntag). „Sie befolgt ihre politischen Ziele zunehmend aggressiv und ist inzwischen wirkmächtig genug, um unsere freiheitlich demokratische Grundordnung tatsächlich zu gefährden.“

Die Einleitung eines Verbotsverfahrens sei deswegen geboten. „Weiteres Zuwarten birgt hohe Risiken für unsere Demokratie“, betonte Maier. „Die Erfahrung des Nationalsozialismus lehrt uns: Eine Partei wird nicht demokratisch, indem sie demokratisch gewählt ist.“

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach sich gegenüber den Funke-Zeitungen erneut für die Prüfung eines Verbotsverfahrens aus. „Nach dem Gutachten des Verfassungsschutzes können wir nicht einfach weitermachen, als wäre nichts gewesen“, unterstrich sie. „Die Partei hat es insgesamt selbst in der Hand, sich so zu verhalten und so zu äußern, dass sie verfassungskonform auftritt.“ Das Opfernarrativ verbreite die AfD bereits jetzt. „Das wird uns ohnehin weiter begleiten, egal ob die Partei verboten wird oder nicht“, sagte Hubig.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Die Einstufung ist daher ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über einen entsprechenden Eilantrag entschieden hat. Durch die Einstufung der AfD war die Debatte über ein Verbot der Partei neu entfacht worden. Ein Parteiverbotsverfahren kann nur von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Die Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt beim Bundesverfassungsgericht.