Berlin (epd). Die Bundesregierung hat am Mittwoch weitere Verschärfungen des Asylrechts auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte die Pläne, sichere Herkunftsstaaten künftig per Rechtsverordnung festlegen zu können und den erst in der vergangenen Wahlperiode eingeführten Rechtsbeistand in Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam wieder abzuschaffen. Die Vorhaben wurden im Koalitionsvertrag vereinbart. Bundestag und Bundesrat müssen die Pläne noch beraten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant, dass die Regierung allein künftig Länder als sichere Herkunftsstaaten einstufen kann. Das soll laut vorgeschlagener Gesetzesänderung dann erfolgen, wenn sich aufgrund unter anderem der dortigen Rechtslage, der Anwendung der Rechtsvorschriften und der allgemeinen politischen Lage nachweisen lasse, dass weder Verfolgung noch Folter, unmenschliche Behandlung oder Bedrohung infolge eines bewaffneten Konflikts zu befürchten sind.
Aktuell werden sichere Herkunftsstaaten jeweils per Gesetz bestimmt, das auch der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Diese Zustimmung der Bundesländer, an der in der Vergangenheit oftmals die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten scheiterte, soll nach den Plänen von Dobrindt künftig nicht mehr erforderlich sein. Die Einstufung soll schnellere Asylverfahren ermöglichen, weil bei sicheren Herkunftsstaaten die Vermutung gilt, dass Antragsteller nicht individuell verfolgt werden. Die Gesetzesänderung hätte Folgen für Asylbewerber, die Aussicht auf Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, was der am häufigsten vergebene Flüchtlingsstatus in Deutschland ist.
Den verpflichtenden Rechtsbeistand vor einer Abschiebung will die schwarz-rote Bundesregierung wieder abschaffen, um Abschiebungen schneller durchzusetzen. Die Anhörungen in Abschiebehaft seien durch den Rechtsbeistand „zeitintensiver sowie komplexer“ geworden, heißt es dazu im Entwurf für die Gesetzesänderung.