Innenministerin und Landrat verteidigen Abschiebeversuch aus Schule

Innenministerin und Landrat verteidigen Abschiebeversuch aus Schule
Bei einem Abschiebeversuch in Naumburg ist ein Mädchen von den Behörden aus der Schule abgeholt worden. Der Fall hatte für Kritik gesorgt. Jetzt haben Sachsen-Anhalts Innenministerin und der Landrat des Burgenlandkreises das Vorgehen verteidigt.

Magdeburg, Naumburg (epd). Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang und der Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich (beide CDU), verteidigen den Abschiebeversuch eines zehnjährigen syrischen Mädchens aus einer Grundschule in Naumburg. Ulrich sagte am Dienstag in Naumburg, Bund und Land hätten keine Regelungen erlassen, die Abschiebemaßnahmen aus Schulen oder Kitas grundsätzlich ausschließen oder beschränken würden.

Das Abholen von Schülern in Schulen zum Zwecke der Abschiebung sei nicht rechtswidrig, wenn es als unvermeidbares Mittel gewählt werde, erklärte Ulrich. Es verstoße auch nicht gegen die Menschenwürde, wenn Schüler oder Lehrer dies beobachteten.

Auch Landesinnenministerin Zieschang erklärte, alle Behörden hätten rechtmäßig, sensibel und mit Augenmaß gehandelt. Zwar sei eine Abschiebung aus einer Schule immer das letzte Mittel und dürfe nur nach sorgfältiger Abwägung und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Das sei aber in diesem Fall notwendig gewesen. So hätten die Beamten keine Klassenräume oder die Turnhalle der Naumburger Grundschule betreten. Das zehnjährige Mädchen sei vom Lehrpersonal aus dem Schulgebäude gebracht worden. „In keinem Fall wurde unmittelbarer Zwang angewendet“, betonte Zieschang.

Dass sich die Behörden dafür entschieden hätten, zwei der insgesamt fünf Kinder der Familie aus ihren Schulen abzuholen, gehe auf das Verhalten der Familie zurück. So hätten die Eltern ihre Wohnung nur noch zwischen 7 und 15 Uhr betreten - während sich die Kinder in der Schule befanden. Außerhalb dieses Zeitraums sei die Familie abgetaucht.

Die „Mitteldeutsche Zeitung“ hatte in der vergangenen Woche berichtet, ein Beamter habe die weinende Zehnjährige aus der Schule geführt. Das Mädchen habe seine Lehrerin um Hilfe angefleht. Die Ministerin erklärte dagegen, die Mitschüler hätten von dem Abschiebeversuch nichts mitbekommen, da die Behörden das Kind erst auf dem Schulhof in Empfang genommen hätten.

Schulen seien keine rechtsfreien Räume, betonte Zieschang. Dass der Abschiebeversuch letztlich gescheitert sei, gehe auf das Verhalten des Vaters zurück, der am Flughafen Frankfurt (Main) im Flugzeug Widerstand geleistet habe. Die Familie sei ausreisepflichtig, da sie in Bulgarien erfolgreich ein Asylverfahren durchlaufen habe. Seit dem 20. Mai sei die Familie vollständig untergetaucht.

An dem Abschiebeversuch aus der Schule hatte es heftige Kritik gegeben, etwa vom Flüchtlingsrat oder der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Sachsen-Anhalts Integrationsbeauftragte Susi Möbbeck (SPD) meinte, Schulen müssten Schutzräume sein, an denen Vertrauen und Bildung im Mittelpunkt stünden.