EU-Asylreform: Kommission will Drittstaatenregelung verschärfen

EU-Asylreform: Kommission will Drittstaatenregelung verschärfen

Brüssel (epd). Die EU-Kommission will die Asylregeln verschärfen, damit Mitgliedstaaten Asylsuchende in sogenannte „sichere Drittstaaten“ zurückweisen oder dorthin abschieben können. Am Dienstag legte die Kommission in Brüssel einen Vorschlag vor, der eine Ausweitung und Vereinfachung der Drittstaatenregelung vorsieht.

Künftig sollen Asylanträge auch dann als unzulässig abgelehnt werden können, wenn keine persönliche Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem betreffenden Drittstaat besteht. Derzeit verlangt das EU-Recht eine solche Verbindung. Nach dem neuen Vorschlag könnten bereits die bloße Durchreise durch ein sicheres Drittland oder ein bilaterales Abkommen mit diesem als ausreichender Bezug gelten. Ausnahmen gelten für unbegleitete Minderjährige. Zudem soll ein Widerspruch gegen eine Ablehnung wegen Anwendung der Drittstaatenregelung künftig keine automatische aufschiebende Wirkung mehr haben.

Mit dem Vorstoß erfüllt die Kommission eine Vorgabe der EU-Asylreform, wonach die Anwendung des Drittstaatenkonzepts bis Juni 2025 überprüft werden muss. Über den Vorschlag müssen nun das Europäische Parlament und der Rat der EU abstimmen.