Dobrindt will EU-Kommission Begründung für Zurückweisungen liefern

Dobrindt will EU-Kommission Begründung für Zurückweisungen liefern

Berlin (epd). In der Diskussion um die unklare Rechtsgrundlage der von Deutschland praktizierten Zurückweisung Asylsuchender an den Grenzen will sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) gegenüber der EU-Kommission erklären. Man werde „die konkrete Begründung in den kommenden Tagen gegenüber der EU-Kommission nochmal darstellen“, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Montag in Berlin. Ob diese Begründung dann auch veröffentlicht wird, sei noch nicht entschieden.

Dobrindt hatte am 7. Mai Zurückweisungen Asylsuchender an den deutschen Grenzen ausdrücklich erlaubt. Inzwischen werden von der Bundespolizei auch Menschen zurückgewiesen, die ein Schutzgesuch äußern, was Vorgängerregierungen bislang mit Verweis auf das europäische Recht immer abgelehnt hatten. Es verpflichtet Mitgliedstaaten dazu, zumindest zu prüfen, welcher Staat für das Asylverfahren zuständig ist.

Die Bundesregierung beruft sich bei ihrer Entscheidung allein auf nationales Recht. EU-Recht hat allerdings Vorrang vor nationalem Recht. Abweichen können die Staaten durch einen bestimmten Artikel aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Voraussetzung ist dafür, dass das „für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“ erforderlich ist. Aus der Bundesregierung gibt es widersprüchliche Angaben dazu, inwiefern sie sich bei den Zurückweisungen auf diesen Notlagenparagrafen beruft. In der vergangenen Woche forderten die oppositionellen Grünen und Linken Aufklärung über die Rechtsgrundlage der Maßnahme.

Auf die Frage von Journalisten, ob auch die EU-Kommission Aufklärung verlangt habe, sagte der Sprecher von Dobrindt, das sei nicht notwendig gewesen. Man sei selbst daran interessiert, „die EU-Kommission darüber zu informieren, was wir tun“.