Verfahren um Brandanschlag auf Oldenburger Synagoge beginnt

Verfahren um Brandanschlag auf Oldenburger Synagoge beginnt

Oldenburg (epd). Mehr als ein Jahr nach dem Brandanschlag auf die Oldenburger Synagoge beginnt am 11. Juni die juristische Aufarbeitung der Tat vor dem Oldenburger Landgericht. Tatverdächtig ist ein 28-Jähriger. Er muss sich in einem sogenannten Sicherungsverfahren verantworten, weil er vermutlich psychisch schwer erkrankt ist und zur Tatzeit schuldunfähig war, wie ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte. Das bedeute, dass eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht komme. Zuerst hatte die Oldenburger Nordwest-Zeitung berichtet. (Az.: 3KLS 17/25)

Dem Sprecher des Landgerichts zufolge liegt dem Gericht ein vorläufiges Gutachten über die fehlende Schuldfähigkeit des Mannes vor. Für das Verfahren sind zunächst drei Verhandlungstage angesetzt.

Am 5. April 2024 war ein Brandsatz gegen die massive Tür des jüdischen Gebetshauses geworfen worden. Das Feuer konnte von einem Hausmeisterteam eines benachbarten Kulturzentrums schnell gelöscht werden und richtete nur leichten Schaden an. Verletzt wurde niemand. Der Anschlag hatte für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Erst nach einem Fahndungsaufruf in der TV-Serie „Aktenzeichen XY ... Ungelöst“ wurde der mutmaßliche Täter im Januar in Vechta festgenommen.