Dobrindt ordnet Zurückweisung Asylsuchender an

Dobrindt ordnet Zurückweisung Asylsuchender an

Berlin (epd). Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat wie angekündigt als erste Amtshandlung die Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen angeordnet. Er nehme eine Weisung, dies nicht zu tun, aus dem September 2015 zurück, sagte Dobrindt wenige Stunden nach der Übernahme des Amts von Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) am Mittwochnachmittag in Berlin. Dies sollte nach seinen Worten noch am selben Tag geschehen.

Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Innenminister Thomas de Maizière (beide CDU) hatten damals auf dem Höhepunkt der Fluchtbewegung aus dem Bürgerkriegsland Syrien auch nach rechtlicher Prüfung entschieden, keine Asylsuchenden an der Grenze abzuweisen. Seitdem ist die Maßnahme politisch umstritten.

Dobrindt kündigte an, dass für die Umsetzung in den nächsten Tagen die Polizeipräsenz an den deutschen Grenzen erhöht werden soll. Seit September 2024 gibt es an allen Landgrenzen Deutschlands Grenzkontrollen.

Dobrindt zufolge wird es aber bei den Zurückweisungen Ausnahmen geben. Kinder, schwangere Frauen und andere vulnerable Gruppen würden nicht zurückgewiesen, sagte er. Er wolle „Stück für Stück“ dafür sorgen, „dass die Überforderung geringer wird“, sagte er. Zudem gehe es auch um das „Signal, dass sich die Politik in Deutschland geändert hat“, sagte der neue Innenminister.

Er kündigte zudem eine Initiative zur Verschärfung der europäischen Asylpolitik an. Das im vergangenen Jahr beschlossene Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) sei „der richtige Weg, aber braucht zu lange“. Man wolle es „nachschärfen“, sagte Dobrindt, ohne dabei konkreter zu werden.

Die Zahl der Erstanträge auf Asyl in Deutschland war zuletzt stark gesunken. 36.000 Anträge waren es im ersten Quartal, 30.000 weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Das erkannte auch Dobrindt an. Er halte sie „dennoch für zu hoch“, auch weil sich die Gesuche auf die der Vorjahre hinzusummierten.