Düsseldorf Solingen (epd). Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht beginnt am 27. Mai das Hauptverfahren zum Messeranschlag von Solingen, bei dem im August vergangenen Jahres drei Menschen getötet wurden. Das Staatsschutzverfahren richtet sich gegen einen 27-jährigen syrischen Staatsangehörigen, wie das Gericht am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Ihm wird dreifacher Mord sowie zehnfacher versuchter Mord und die mitgliedschaftliche Beteiligung an der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen.
Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Anklage des Generalbundesanwalts vom 20. Februar zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. In Solingen soll der beschuldigte Mann auf einem Stadtfest am 23. August 2024 mit einem Messer drei Menschen getötet und weitere verletzt haben. Er war als Asylbewerber nach Deutschland gekommen und sollte abgeschoben werden, dies scheiterte jedoch.
Der Fall sorgte bundesweit für eine verschärfte politische Debatte um Sicherheitsaspekte, Migration und Asylverfahren. In Nordrhein-Westfalen beschloss die schwarz-grüne Landesregierung ein Sicherheits- und Asylpaket mit mehr Befugnissen für Polizei und Verfassungsschutz, schnelleren Asylverfahren und schärferen Abschieberegeln. Der Landtag richtete einen Untersuchungsausschuss ein. Der Ausschuss soll mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und etwaiges Fehlverhalten der Landesregierung untersuchen.