HR: Ex-Eintracht-Chef Fischer durfte AfD-Wähler drastisch beschimpfen

HR: Ex-Eintracht-Chef Fischer durfte AfD-Wähler drastisch beschimpfen

Frankfurt a.M. (epd). Die Generalstaatsanwaltschaft Köln sieht nach drastischen Äußerungen des Ex-Präsidenten von Eintracht Frankfurt, Peter Fischer, über AfD-Wähler keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Wie der Hessische Rundfunk (HR) am Dienstag berichtete, hatte Fischer im Februar 2024 dem in Köln ansässigen Fernsehsender RTL über Wähler der Partei gesagt: „Gebt ihnen Ohrfeigen, kotzt ihnen ins Gesicht. Die müssen sich bewusst werden - das ist nicht nur ein Kreuz. Damit bist du Nationalsozialist, nix anderes.“ Das sei weder eine Beleidigung noch Volksverhetzung, habe die Generalstaatsanwaltschaft befunden.

Wie der HR unter Berufung auf die Anklagebehörde berichtete, rief Fischer mit seiner Aussage aus Sicht der Juristen auch nicht zur Gewalt auf oder störte den öffentlichen Frieden. Die Generalstaatsanwaltschaft sei tätig geworden, weil es zuvor vier Beschwerden gegeben hatte gegen eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Köln. Laut HR wurden 65 Strafanzeigen gegen Fischer gestellt.

Der Unternehmer Peter Fischer war von 2000 bis Anfang 2024 Präsident des Fußball-Bundesligisten Eintracht Frankfurt. Er positionierte sich mehrfach mit scharfen Worten gegen Rechtsextremismus und die AfD.