Frankfurt a.M., Den Haag (epd). Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag verhängt keine Maßnahmen gegen die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) im Zusammenhang mit dem Krieg im Sudan. Das höchste Gericht der Vereinten Nationen wies am Montag einen entsprechenden Antrag der sudanesischen Regierung zurück. Die Richterinnen und Richter begründeten die Entscheidung mit einer fehlenden rechtlichen Grundlage.
Die Regierung des Sudan wirft dem Golfstaat aufgrund der Unterstützung der RSF-Miliz einen Bruch der Völkermordkonvention vor. Dabei geht es um von den RSF („Rapid Support Forces“) begangene Gräueltaten an der Masalit-Volksgruppe.
Der Internationale Gerichtshof verwies darauf, dass die Vereinigten Arabischen Emirate zwar der Völkermordkonvention beigetreten seien, jedoch Vorbehalte gegen Artikel 9 vorgebracht hätten, der die Zuständigkeit des Gerichts regelt. Dementsprechend gebe es keine rechtliche Grundlage für die Verhängung von Sofortmaßnahmen und die weitere Befassung mit dem Fall.
Der Internationale Gerichtshof mit Sitz im niederländischen Den Haag wird bei Streitigkeiten zwischen Staaten aktiv. Er kann Anordnungen erlassen, verfügt aber über keine eigenen Mittel zur Durchsetzung.
Konkret wirft der Sudan den Vereinigten Arabischen Emiraten vor, die RSF-Miliz politisch, finanziell und militärisch zu unterstützen. Recherchen der „New York Times“ hatten im September 2023 Waffenlieferungen aus den VAE für die RSF aufgedeckt. Auch eine Expertengruppe der Vereinten Nationen sah dafür glaubhafte Belege. Die RSF kämpfen in dem seit mehr als zwei Jahren andauernden Krieg im Sudan gegen die reguläre Armee, die auch an der Regierung beteiligt ist. Beiden Konfliktparteien werden Kriegsverbrechen vorgeworfen.