Berlin (epd). Das Bundesinnenministerium hat einen angekündigten Abschlussbericht zur Prüfung einer möglichen Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten vorgelegt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) teilte am Sonntag in Berlin mit, dass Kooperationen mit Drittstaaten ein weiterer Baustein sein, um „irreguläre Migration“ zu begrenzen. Entscheidend sei dabei ein eng abgestimmtes gemeinsames Vorgehen der Europäischen Union. Dennoch sei eine Anwendung von Drittstaatmodellen auf eine Vielzahl von Asylantragstellern unrealistisch, weil „erhebliche Hürden, insbesondere mit Blick auf den Menschenrechtsschutz und Rechtstaatlichkeit im Drittstaat“ bestehen, wie es in dem Bericht heißt.
Demzufolge enthält der Abschlussbericht laut Bundesinnenministerium folgende weitere Schlussfolgerungen: Eine Umsetzung der Drittstaatenmodelle erfordert teils umfangreiche Rechtsänderungen in nationalen Gesetzen sowie im Recht der Europäischen Union. Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) sieht ein sicheres Drittstaatenkonzept vor. Das GEAS knüpft die Anwendung des sicheren Drittstaatenkonzepts aber bisher an das Vorliegen eines Verbindungselements zwischen dem Asylantragsteller und dem Drittstaat (etwa familiäre Verbindungen oder vorheriger Aufenthalt in dem Drittstaat). Dieses Verbindungselement ist völkerrechtlich und in den EU-Verträgen nicht zwingend vorgegeben, kann also durch den Rat und das Europäische Parlament auf Vorschlag der EU-Kommission geändert werden.
Außerdem müssten sich Drittstaaten finden, die zu einer solchen Zusammenarbeit bereit wären, wie es in dem Bericht heißt: Absehbar dürfte nur eine kleine Anzahl von Staaten in relevanten Regionen für ein Drittstaatenmodell in Frage kommen, weil dort die notwendigen Bedingungen weitestgehend erfüllt sind oder innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens erreicht werden könnten. „Allerdings gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass diese Drittstaaten bereit wären, über eine entsprechende Kooperation zu verhandeln.“
Im Juni vergangenen Jahres hatte das Bundesinnenministerium bereits einen Sachstandsbericht veröffentlicht, der die Skepsis zahlreicher Organisationen gegenüber solchen Verfahren teilte. Schon dieser Bericht verwies auf rechtliche und praktische Hürden sowie die voraussichtlich hohen Kosten, die solche Verfahren verursachen würden. Die Reform GEAS wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU im Mai 2024 verabschiedet und kommt ab Juni 2026 zur Anwendung.