Frankfurt a.M. (epd). Mit der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz nimmt die Diskussion über ein mögliches Parteiverbot wieder Fahrt auf.
Die Unionsfraktion reagierte dabei zurückhaltend auf Rufe nach der Einleitung eines raschen Verbotsverfahrens gegen die AfD. „Wir müssen angesichts der Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Einstufung der AfD nun genau analysieren, welche Konsequenzen das im Umgang mit dieser Partei haben kann“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Alexander Throm, der „Augsburger Allgemeinen“ (Samstag).
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD seit Freitag laut Mitteilung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein - wegen der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei. Ein Parteiverbotsverfahren kann nur von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Die schlussendliche Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt beim Bundesverfassungsgericht.
Die AfD-Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla kritisierten die Verfassungsschutz-Hochstufung ihrer Partei als politisch motiviert und kündigten an, sich juristisch dagegen zur Wehr zu setzen. Auch Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, bekräftigte dies in den ARD-Tagesthemen am Freitagabend und kritisierte, dass der AfD der Bericht mit den Belegen des Verfassungsschutzes nicht vorliege.
Die Berliner Justiz-Senatorin Felor Badenberg (CDU) betonte im Deutschlandfunk am Samstag, dass es keinen Rechtsanspruch gebe auf die Veröffentlichung des Gutachtens des Verfassungsschutzes. Wenn die AfD jedoch gegen die Entscheidung gerichtlich vorgehe, werde ihr auch das Gutachten zur Verfügung gestellt, sagte Badenberg.
Der Kandidat für den FDP-Vorsitz, Christian Dürr, sprach sich in den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag) gegen einen AfD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht aus. „Das Signal an die Wählerinnen und Wähler, die die AfD bei der Bundestagswahl zur zweitstärksten Kraft gemacht haben, wäre fatal.“ Dürr forderte: „Wir müssen die AfD politisch wieder klein machen, indem wir konkrete Probleme endlich lösen.“
Hingegen befürwortete der Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) ein AfD-Verbotsverfahren. „Die Entscheidung des Verfassungsschutzes ist konsequent und eine gute Grundlage für ein zeitnahes Verbotsverfahren“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND, Samstag). Eine wehrhafte Demokratie könne ihrer eigenen Zersetzung durch Antidemokraten nicht folgenlos zuschauen.
Auch der CDU-Politiker und Mitinitiator eines AfD-Verbotsverfahrens, Marco Wanderwitz, sieht nun bessere Voraussetzungen für ein Verbot der Partei. Wanderwitz betonte im Interview mit RTL und N-TV am Freitagabend, dass ein Verbot der AfD das effektivstes Mittel sei, um Menschen für Parteien der demokratischen Mitte zu begeistern. „Und deswegen muss die AfD sozusagen ausgeschaltet werden, wenn wir da Erfolg haben wollen“, sagte Wanderwitz.
Einem Zeitungsbericht zufolge soll die Einstufung der AfD durch den Verfassungschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ auch Thema auf der nächsten Innenministerkonferenz werden. Der amtierende Vorsitzende, Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) werde „sicherstellen, dass die Thematik Gegenstand auf der Innenministerkonferenz im Juni in Bremerhaven sein wird“, sagte eine Sprecherin dem RND (Samstag online). Sie fügte hinzu, dass Mäurer dazu auch einen Vertreter oder eine Vertreterin des Bundesamtes für Verfassungsschutz einladen werde.