Düsseldorf, Bochum (epd). Der Verfassungsrechtler Julian Krüper sieht in der Beurteilung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ keine Vorstufe für ein Verbotsverfahren gegen die Partei. „Die Bewertung der AfD als 'gesichert rechtsextrem' ist nach dem Prüffall und dem Verdachtsfall der dritte Schritt und eröffnet nun dem Verfassungsschutz das gesamte nachrichtendienstliche Repertoire bei der Beobachtung der Partei. Aus der Beurteilung jedoch einen Automatismus für ein AfD-Verbot abzuleiten, wäre falsch“, sagte der Professor der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum der „Rheinischen Post“ (Samstag) in Düsseldorf.
Ein Verbotsverfahren müsste von Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat oder von zwei oder allen drei Institutionen gemeinsam beantragt werden, betonte Krüper weiter. „Natürlich spielen bei einem solchen Verfahren die Einschätzungen der Verfassungsschützer eine große Rolle und die Bewertung als 'gesichert rechtsextrem' wird die Chancen eines solchen Verfahrens nicht schmälern.“
Allerdings seien die Hürden für ein solches Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht sehr hoch und das Verfahren sehr kompliziert. „Das Bundesverfassungsgericht muss sich dort mit den einzelnen Vorwürfen, auf die das Bundesamt seine Beurteilung stützt, in großer Detailtiefe befassen. Das erklärt auch, warum Parteiverbotsurteile Hunderte Seiten lang sind und die Verfahren sich über Jahre hinziehen“, sagte der Experte der Zeitung.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die gesamte AfD seit Freitag als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Die AfD werde aufgrund „der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft, erklärte die Behörde. Die AfD will gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgehen.