Bischof will Abendmahl für konfessionsverschiedene Paare

Bischof will Abendmahl für konfessionsverschiedene Paare
Der Rottenburg-Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst hat sich indirekt für die Zulassung konfessionsverschiedener Ehepaare zur katholischen Eucharistie ausgesprochen. "Wir müssen zügig zu Schritten kommen, die über die gegenwärtige Situation hinausgehen", sagte Fürst am Donnerstag beim Katholikentag in Mannheim. Er werde die Frage stärker als bisher in die katholische Deutsche Bischofskonferenz einbringen.

Der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Martin Hein, sprach sich für ein erneuertes Abendmahlsverständnis beider Kirchen aus. Jesus Christus sei der Gastgeber, nicht die Kirchen. "Was würde Jesus eigentlich zur gegenwärtigen Praxis sagen?" Das Leben sei weiter als die Dogmatik, unterstrich Hein. Für die Menschen, die von der Problematik betroffen seien, sei die Situation "ermüdend".

Die Zulassung evangelisch-katholischer Paare zur Eucharistie ist gegenwärtig eine der drängendsten ökumenischen Fragen. Evangelische Ehepartner dürfen in der katholischen Messe nicht die Eucharistie empfangen, im Protestantismus gibt es dagegen eucharistische Gastfreundschaft. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, hatte im vergangenen Jahr die katholischen Bischöfe gebeten, sich für die eucharistische Gemeinschaft stark zu machen.

Gemeinsamkeiten von Katholiken und Lutheranern

Fürst betonte zugleich die Gemeinsamkeiten zwischen Katholiken und Lutheranern in der Abendmahlsfrage. Auch Martin Luther habe stets an der sogenannten Realpräsenz festgehalten. Dies bedeutet, dass Christi Leib und Blut in Brot und Wein vollständig präsent ist. Reformierte Christen, die sich vor allem auf den Reformator Calvin (1509-1564) berufen, deuten Brot und Wein im Abendmahl eher als Zeichen und Symbol für die heilbringende Gegenwart Christi. Fürst und Hein äußerten sich bei der Veranstaltung "Vereint im Leben - noch getrennt beim Herrenmahl. Neue Perspektiven für konfessionsverbindende Ehen".