Caritas: Gesundheitskioske nicht aus Gesetzentwurf streichen

Caritas: Gesundheitskioske nicht aus Gesetzentwurf streichen

Berlin (epd). Der Deutsche Caritasverband kritisiert das Streichen der sogenannten Gesundheitskioske aus dem überarbeiteten Entwurf des Gesundheitsversorgungsgesetzes (GVSG). Damit verzichte das Bundesgesundheitsministerium „auf einen innovativen Beitrag für die bessere Gesundheitsversorgung im Quartier“, sagte Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa am Dienstag in Berlin. Weiter rügte sie, dass zwei weitere gute Versorgungsansätze offenbar auf der Strecke bleiben sollen: die Einteilung von Gesundheitsregionen und die hausärztlichen Primärversorgungszentren.

Durch niedrigschwellige Angebote stellten die Gesundheitskioske die Vor- und Nachsorge insbesondere vulnerabler Personengruppen zielgenau sicher. „Durch Beratung und Vermittlung wird sozial benachteiligten Menschen der Zugang zum Gesundheitssystem leicht gemacht“, sagte die Präsidentin. Das neue Angebot habe sich an den Standorten, an denen die Caritas in den vergangenen Jahren Gesundheitskioske mit aufgebaut hat, gerade auch für Migrantinnen und Migranten bewährt.

Langfristig wollte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit dem neuen Gesetz bundesweit 1.000 Gesundheitskioske aufbauen lassen und hatte das so auch im ersten Entwurf des GVSG so hinterlegt. „Beratung, Vermittlung und vorbeugende Maßnahmen sind Beispiele für die Lücken im System, die so in benachteiligten Regionen geschlossen werden sollen“, erklärte der Minister 2022. Umstritten war die Idee von Beginn an. Krankenkassen und Kommunen, die die Finanzierung der Gesundheitskioske sichern sollten, sprachen von unnötigen Doppelstrukturen.

Zuletzt sorgten auch die Kosten für Kritik. Der GKV-Spitzenverband rechnet mit mindestens 400.000 Euro im Jahr pro Einrichtung. Zuletzt hatte Lauterbach nur noch eine Zahl von 220 Gesundheitskiosken genannt, die bis 2027 entstehen sollen.