Ein Fünftel der Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht

Ein Fünftel der Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht

Wiesbaden (epd). Gut ein Fünftel der deutschen Bevölkerung bleibt nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte, waren im vergangenen Jahr vorläufigen Erhebungen zufolge gut 17,7 Millionen Menschen betroffen. Das entspreche 21,2 Prozent der Bevölkerung im Vergleich zu 21,1 Prozent im Jahr zuvor.

Ein Mensch gilt in der Europäischen Union (EU) als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine von drei Bedingungen zutrifft: Das Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, der Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen, oder er lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung.

2023 war demnach etwa jede siebte Person (knapp zwölf Millionen Menschen) in Deutschland armutsgefährdet. Eine Person gilt als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2023 lag dieser Schwellenwert für einen alleinlebenden Menschen in Deutschland nach Steuern und Sozialabgaben bei 1.310 Euro im Monat.

6,9 Prozent der Bevölkerung (5,7 Millionen Menschen) in Deutschland waren im vergangenen Jahr von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen. Das bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund von Geldnot deutlich eingeschränkt waren. Die Betroffenen waren den Angaben nach zum Beispiel nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder Versorgungsleistungen zu bezahlen, eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren, abgewohnte Möbel zu ersetzen oder einmal im Monat im Freundeskreis oder mit der Familie etwas essen oder trinken zu gehen.

9,8 Prozent der Bevölkerung unter 65 Jahren (6,2 Millionen Menschen) lebten 2023 in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung. Das heißt, die Haushaltsmitglieder waren insgesamt sehr wenig oder nicht in den Arbeitsmarkt eingebunden. Das wird laut Statistischem Bundesamt dann konstatiert, wenn die Erwerbsbeteiligung der erwerbsfähigen Haushaltsangehörigen im Alter von 18 bis 64 Jahren im Vorjahr der Erhebung insgesamt weniger als 20 Prozent betrug. Das sei zum Beispiel der Fall gewesen, wenn in einem Haushalt mit zwei Personen in dieser Altersgruppe eine Person überhaupt nicht arbeitete und die andere insgesamt nur in vier von zwölf Monaten erwerbstätig war.