Staatsanwaltschaft sieht kein Fehlverhalten nach Todesfall in Kusel

Staatsanwaltschaft sieht kein Fehlverhalten nach Todesfall in Kusel

Kusel (epd). Im Todesfall des Asylbewerbers Hogir Alay auf dem Gelände der Flüchtlings-Erstaufnahme im pfälzischen Kusel liegt nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern kein Fremdverschulden vor. Der Leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring sagte am Donnerstag in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA), es gebe keine Anhaltspunkte, dass jemand zu dem Suizid des 24-jährigen Kurden aus der Türkei beigetragen habe. Aus Sicht der Ermittlungsbehörde bestehe kein Anlass, aus dem tragischen Fall Konsequenzen etwa hinsichtlich der psychologischen Betreuung in der Einrichtung zu ziehen.

Die Motivation für den Suizid habe im privaten Bereich des Verstorbenen gelegen, äußerte Gehring nach Abschluss der Ermittlungen. Einen Zusammenhang mit früheren Konflikten in der AfA oder dessen Asylverfahren bestehe nicht. Über den Todeszeitpunkt sagte der Oberstaatsanwalt, die letzte Handy-Aktivität des Asylbewerbers stamme vom 11. Oktober. Da es danach keine Lebenszeichen mehr gegeben habe, sei davon auszugehen, dass sein Tod durch Erhängen an diesem Tag eingetreten sei.

Aufgefunden wurde die Leiche erst am 4. November in einem Wäldchen auf dem AfA-Gelände. Ein Familienmitglied habe sich telefonisch am 17. Oktober an die Polizeidienststelle Kusel gewendet und nach dem Flüchtling erkundigt, sagte Ralf Klein, Leiter der Polizeidirektion Kaiserslautern. Dabei sei die Polizei gebeten worden, ihm zu übermitteln, dass er sich mit seiner Familie in Verbindung setzen solle. Als vermisst sei er nicht gemeldet worden. Den langen Zeitraum zwischen Todeseintritt und Auffinden der Leiche führten Klein und der AfA-Leiter auf den schwer einsehbaren Fundort zurück.

Mit kritischen Fragen zu dem Todesfall hatten sich im Januar kurdische Gruppen an die Öffentlichkeit gewandt. Bei einer Kundgebung in Kusel forderte die „Initiative Hogir Alay“ am 20. Januar eine umfassende Aufklärung. Die Teilnehmer verwiesen dabei auf Konflikte des Flüchtlings mit anderen AfA-Bewohnern und dem Sicherheitspersonal. Diese Vorfälle seien mit einer Versöhnung beendet worden, sagte Oberstaatsanwalt Gehring. Er wies darauf hin, dass ein Anwalt der Familie Aktieneinsicht erhalten habe.