Kolumbiens Justiz setzt Haftbefehle für FARC-Unterhändler außer Kraft

Kolumbiens Justiz setzt Haftbefehle für FARC-Unterhändler außer Kraft
Die kolumbianische Justiz hat die Haftbefehle gegen die 29 Vertreter der FARC-Guerilla aufgehoben, die an Friedensverhandlungen mit der Regierung teilnehmen.

Wie Generalstaatsanwaltschaft Eduardo Montealegre am Montag (Ortszeit) bekannt gab, wurden insgesamt 191 Haftbefehle außer Kraft gesetzt. Die Aussetzung der Haftbefehle gelte jedoch nur für die Länder Norwegen und Kuba und eine Rückkehr nach Kolumbien ist nur mit einer Erlaubnis der Regierung möglich. Sollten die Friedensverhandlungen scheitern oder abgebrochen werden, treten sie auch in den beiden Ländern wieder in Kraft.

Von den 191 Haftbefehlen richten sich allein 132 gegen den Chefunterhändler der FARC-Rebellen, Luciano Marín Arango (alias Iván Márquez). Gegen Marín Arango sind über 30 Prozesse wegen Mordes, Folter und Entführungen anhängig, so Generalstaatsanwaltschaft Montealegre. An den Auftaktverhandlungen in der norwegischen Hauptstadt Oslo hatten fünf Guerilleros teilgenommen. Für die ab 15. November angesetzte Fortsetzung in Kuba werden weitere 24 Mitglieder der FARC erwartet.

Nach monatelangen Vorverhandlungen unter Vermittlung Kubas und Norwegens hatten sich FARC und Regierung im August auf Gespräche verständigt. Mitte Oktober verhandelten die Konfliktparteien in Oslo über die Umsetzung der zuvor vereinbarten Agenda. Auf der Agenda stehen neben der Landfrage unter anderem die Integration der Rebellen in die Politik, der Drogenhandel und der Umgang mit den Opfern des Bürgerkriegs. Die FARC ist mit schätzungsweise 10.000 Kämpfern die größte kolumbianische Guerilla und kämpft seit 1964 mit Waffengewalt gegen die Armee.