Nach Ultimatum: Pakistan nimmt Afghanen ohne Papiere fest

Nach Ultimatum: Pakistan nimmt Afghanen ohne Papiere fest

Frankfurt a.M., Islamabad (epd). Pakistan hat nach dem Ablauf eines Ultimatums damit angefangen, afghanische Schutzsuchende ohne Aufenthaltsgenehmigung festzunehmen. Hunderte Afghaninnen und Afghanen seien am Donnerstag in Gewahrsam genommen worden, berichtete die pakistanische Zeitung „Dawn“. Anfang des Monats hatte die Regierung alle Flüchtlinge und Migranten ohne gültige Papiere zum Verlassen des Landes aufgerufen. Andernfalls drohe ihnen Inhaftierung und Deportation.

Seitdem haben laut der Zeitung „Pakistan Today“ mehr als 200.000 Afghaninnen und Afghanen Pakistan in Richtung Nachbarland verlassen. Viele von ihnen betreten zum ersten Mal afghanischen Boden. Vor allem in den vergangenen Tagen hätten Zehntausende die Grenze passiert, die afghanischen Behörden könnten den Ansturm nicht bewältigen. Auf pakistanischer Seite hatten sich bei den Grenzübergängen Torkham und Chaman lange Schlangen mit voll bepackten Lastwagen gebildet.

Laut offiziellen Zahlen leben etwa vier Millionen Ausländerinnen und Ausländer in Pakistan. Ein Großteil von ihnen stammt aus Afghanistan. Sie kamen in den Jahrzehnten nach der Invasion durch die Sowjetunion 1979 ins Nachbarland und bis zu 800.000 auf der Flucht vor den Taliban seit deren Machtübernahme 2021. Etwa 1,7 Millionen von ihnen haben keine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Pakistan zählt zu den größten Aufnahmeländern von Flüchtlingen weltweit. Nationale wie internationale Menschenrechtsorganisationen sowie die Vereinten Nationen haben die Abschiebekampagne Pakistans kritisiert.

Die pakistanischen Sicherheitskräfte hätten in verschiedenen Regionen Afghanen ohne gültige Papiere identifiziert, berichtete „Pakistan Today“. In Sindh seien es 200.000, in Khyber Pakhtunkhwa 300.000, in der Region um Karachi etwa 165.000. Wer nicht freiwillig zurückkehre, werde in Internierungslager gebracht und abgeschoben. Die Behörden drohten demnach auch pakistanischen Bürgerinnen und Bürgern. Menschen, die „illegale Ausländer“ beherbergten, würden juristisch belangt.