Woopen: Debatte über Schwangerschaftsabbrüche entpolarisieren

Woopen: Debatte über Schwangerschaftsabbrüche entpolarisieren

Düsseldorf, Bonn (epd). Die Medizinethikerin Christiane Woopen plädiert in der Diskussion um Schwangerschaftsabbrüche für mehr Besonnenheit und Sachlichkeit. „Sehr wichtig ist mir, dass wir aus der polarisierten und teils ideologisch geführten Diskussion herauskommen“, sagte Woopen der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Montag) mit Blick auf die zur Zukunft des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch. Die Medizinethikerin ist Teil einer Kommission, die im Auftrag der Bundesregierung an der Frage arbeitet, ob Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts zu regeln sind.

Aus Sicht Woopens handelt es sich beim Thema Schwangerschaftsabbrüche um ein Dilemma, aus dem es keinen konfliktfreien Ausweg gebe. „Es geht zum einen um die Selbstbestimmung, die Gesundheit und das Leben der Frau, aber nicht ausschließlich, denn mit dem ungeborenen Leben ist immer ein zweites Lebewesen beteiligt“, sagte die Professorin von der Universität Bonn der Zeitung. An die Bestimmung der Frau über sich selbst sei damit immer auch die Bestimmung über ein anderes Leben geknüpft.

In der Expertenkommission erlebe sie alle Beteiligten so, „dass sie offen in die Diskussion gehen und wir um ein differenziertes Gutachten ringen“, betonte Woopen. Eine Stellungnahme des Gremiums wird im Frühjahr 2024 erwartet.

Durch den Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs werden Abtreibungen in Deutschland für rechtswidrig erklärt und unter Strafe gestellt. Paragraf 218a hingegen regelt eine Straffreiheit unter bestimmten Voraussetzungen, etwa, wenn ein Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft durch einen Arzt nach einer Beratung vorgenommen wird oder eine Vergewaltigung zur Schwangerschaft geführt hat.

SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ einzusetzen, die eine Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuchs prüfen soll. Die Kommission hat im März die Arbeit aufgenommen. Sie befasst sich auch mit Möglichkeiten zur Legalisierung von Eizellspenden und Leihmutterschaften.