Einbürgerungen sollen künftig schneller möglich sein

Einbürgerungen sollen künftig schneller möglich sein
Deutschland orientiert sich bei der Einbürgerung an den USA und Frankreich: Die Wartezeit von bislang acht Jahren soll künftig auf fünf Jahre verkürzt werden. Der Doppelpass wird erlaubt. Antisemiten und Rassisten bleiben außen vor.

Berlin (epd). Der deutsche Pass soll künftig schneller und leichter zu bekommen sein. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf auf den Weg, der die Wartezeit für eine Einbürgerung von acht auf fünf Jahre verkürzt und die Mehrstaatigkeit zulässt. Wer antisemitisch, rassistisch oder in irgendeiner Form menschenverachtend handelt, hat die Chance vertan, eingebürgert zu werden. Kritik gibt es vor allem daran, dass Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen häufig die Voraussetzungen nicht erfüllen könnten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte, „die Reform ist ein Bekenntnis zu einem modernen Deutschland“. Es sei „allerhöchste Zeit“. Deutschland könne den weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe nur gewinnen, „wenn sie in absehbarer Zeit voll und ganz Teil unserer Gesellschaft werden können“. Zugleich betonte Faeser: „Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit stehen einer Einbürgerung entgegen - da gibt es keinerlei Toleranz.“

Voraussetzung für die Einbürgerung sind neben der gelungenen Integration auch gute Deutschkenntnisse sowie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes. Wer besonders gut integriert ist, kann bereits nach drei Jahren eingebürgert werden. Faeser nannte als Beispiele den KI-Professor, der das Land voranbringe, oder die Frau, die sich bei der freiwilligen Feuerwehr engagiere.

Für Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung, die auf Unterstützung vom Staat angewiesen sind, können Ausnahmeregelungen greifen. Faeser betonte aber, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nur dann bestehen soll, wenn die Personen ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Familie selbst erarbeiten. Für Härtefälle gebe es die Ermessenseinbürgerung.

Hier fordert die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, Nachbesserungen ebenso wie die Diakonie, Flüchtlingsorganisationen und Grünen-Abgeordnete. Die Diakonie-Vorständin Sozialpolitik, Maria Loheide, warnte, „dadurch werden Alleinerziehende, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung sowie kranke und alte Menschen von der Einbürgerung weitgehend ausgeschlossen“. Die Grünen-Rechtspolitikerin Canan Bayram sprach von „Schwächen“ im Entwurf.

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten den Plänen zufolge indes vorbehaltlos den deutschen Pass und dürfen gleichzeitig die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Komplizierter ist es für Kinder, wo die Staatsangehörigkeit der Eltern ungeklärt ist. Hier muss laut Faeser zunächst alles dafür getan werden, um die Staatsbürgerschaft zu klären.

Ferner hob die Ministerin die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter hervor, die bis 1974 in Westdeutschland eingereist sind sowie der sogenannten DDR-Vertragsarbeiter, die bis 1990 nach Ostdeutschland kamen. Für sie soll die Schwelle zur Einbürgerung niedriger sein als für alle anderen. Faeser sprach von einem „späten Dank“ an die Gruppe von Menschen, die Deutschland jahrzehntelang mit aufgebaut hätten.

Das Gesetz könnte theoretisch bereits im kommenden Januar in Kraft treten. Hier habe aber der Bundestag das Prä, sagte Faeser. Da das Regelwerk der Ministerin zufolge nicht zustimmungspflichtig ist, kann der Bundesrat zwar Einspruch einlegen, das Gesetz aber nicht blockieren. Aus der Union gibt es insbesondere Kritik an „Turbo-Einbürgerungen“ nach drei Jahren angesichts der wegen gestiegener Zuwanderungszahlen überforderten Kommunen.