Überarbeitetes Heizungsgesetz liegt dem Bundestag vor

Überarbeitetes Heizungsgesetz liegt dem Bundestag vor
Nach monatelangen Einigungsgesprächen der Ampel-Fraktionen hat das Parlament knapp eine Woche Zeit, über ein grundlegendes Gesetz für die Wärmewende in Deutschland zu beraten.

Berlin (epd). Dem Bundestag liegt seit Freitag der überarbeitete Entwurf des Heizungsgesetzes vor. Damit wird es wahrscheinlich, dass die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes in der kommenden Woche abschließend beraten und verabschiedet wird, wie es die Ampel-Koalition angekündigt hatte. Am Montag soll zu dem aktualisierten Entwurf eine Bundestagsanhörung von Sachverständigen stattfinden.

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Lukas Köhler erklärte am Freitag, zum 1. Januar 2024 werde sich für die Bürger erst einmal nichts ändern. Die neuen Regelungen gälten erst, wenn in Städten und Gemeinden eine Wärmeplanung vorliege. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Verena Hubertz betonte, das Gesetz ermögliche „jetzt Klimaschutz, der sozial verträglich und finanzierbar ist.“ Investitionskosten für einen Heizungsaustausch könnten bis zu einer Höhe von 70 Prozent gefördert werden.

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes soll dafür sorgen, dass im Gebäudesektor die Treibhausgasemissionen sinken, damit Deutschland seine Klimaziele erfüllt. Die Pläne sorgten seit Monaten für Streitigkeiten in der Ampel-Koalition und Beunruhigung in der Bevölkerung. Die Ampel-Fraktionen hatten sich erst Anfang dieser Woche über letzte Details verständigt. Dem Bundestag lagen bis Freitag keine überarbeiteten Gesetzestexte vor. Das Verfahren wird von der Union scharf kritisiert.

Die Umsetzung der neuen Vorschriften wird in Schritten erfolgen, weil die Kommunen zunächst eine Wärmeplanung vorlegen müssen: Städte ab 100.000 Einwohnern bis 2026 und kleinere Kommunen bis 2028. Erst danach gelten für Hausbesitzer die Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz, wonach eigentlich von 2024 an nur noch Heizungen eingebaut werden sollen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Auch Gas- und Ölheizungen dürfen zunächst weiterhin eingebaut werden, allerdings müssen die Eigentümer sich über die Folgekosten beraten lassen. Außerdem wird ab 2029 vorgeschrieben, dass die Heizungen zunehmend mit klimafreundlichen Gasen und Ölen betrieben werden müssen.

Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung sollen Haushalte mit bis zu 70 Prozent der Kosten unterstützt werden. Die Grundförderung beträgt unabhängig vom Einkommen 30 Prozent der Kosten. Hauseigentümer mit einem Einkommen von unter 40.000 Euro und solche, die besonders schnell eine neue Heizung installieren lassen, werden stärker gefördert.

Mieterinnen und Mietern sollen für eine neue Heizung nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter auf die Kaltmiete aufgeschlagen werden, unabhängig davon, ob der Vermieter staatliche Förderungen in Anspruch nimmt oder nicht. Die geplanten Ausnahmen für über 80-jährige Hausbesitzer sind gestrichen worden. Alte Menschen sollen aber günstige Kredite bekommen oder einen Härtefall geltend machen können. Es ist eine allgemeine Härtefallklausel vorgesehen für Hauseigentümer, die ein Heizungsaustausch finanziell überfordern würde oder deren Gebäude dafür besonders ungeeignet sind.

Eine erste Beratung des Heizungsgesetzes im Bundestag war auf der Grundlage des damals bereits überholten Entwurfs von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erfolgt. Im zuständigen Ausschuss für Klimaschutz und Energie lag den Sachverständigen bei einer ersten Anhörung nur ein Einigungspapier der Koalitions-Fraktionen vor. Über letzte Details hatten sich die Ampel-Fraktionen erst Anfang dieser Woche verständigt.