Demonstrationsverbot noch nicht beim Oberverwaltungsgericht

Demonstrationsverbot noch nicht beim Oberverwaltungsgericht

Berlin (epd). Gegen das Verbot einer am Samstagabend in Berlin geplanten pro-palästinensischen Demonstration ist bis zum Mittag keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingegangen. Das sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Samstag in Berlin. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte das Verbot der Kundgebung durch die Polizei am Freitagabend bestätigt. Die Gefahrenprognose der Polizei, aus der Versammlung könnten Straftaten verübt werden, sei nicht zu beanstanden, hieß es unter anderem zur Begründung.

Die Gefahrenprognose nehme auf mehrere frühere Versammlungen des Antragstellers im Mai 2021 und April 2022 Bezug, hieß es weiter beim Verwaltungsgericht. Diese seien hinsichtlich des Mottos und des Teilnehmerkreises vergleichbar mit der nun verbotenen Kundgebung.

Dabei seien unter anderem Flaschen und Steine auf Polizeibeamte geworfen worden, hieß es weiter. Bei einer der Versammlungen sei ein Pressevertreter mit einer Holzlatte verletzt worden. Außerdem seien wie bei den vorangegangenen Versammlungen antisemitische Äußerungen und Aufrufe zur Gewalt gegen Israel zu erwarten gewesen.

Auch das Verbot sogenannter Ersatzveranstaltungen wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt. Zu der Kundgebung im Bezirk Neukölln waren rund 100 Teilnehmende angemeldet. Der Anmelder gilt als Aktivist der „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP), die das Existenzrecht Israels ablehnt und vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Die Polizei kündigte am Samstag an, mit Blick auf die verbotene Demonstration mit rund 280 Beamten im Einsatz zu sein.