Kommission zur Überprüfung des Abtreibungsrechts beginnt ihre Arbeit

Kommission zur Überprüfung des Abtreibungsrechts beginnt ihre Arbeit
Die Ampel-Koalition lässt eine Kommission von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern darüber beraten, ob Abtreibungen weiterhin strafbar sein sollen und wie die Fortpflanzungsmedizin liberalisiert werden könnte. Ein heikler Auftrag.

Berlin, Bonn (epd). Die Regierungskommission zum Abtreibungsrecht und zur Fortpflanzungsmedizin hat am Freitag ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll in einem Jahr Ergebnisse vorlegen, wie die Bundesministerien für Justiz, Gesundheit und Familie in Berlin mitteilten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte, dass die Expertinnen und Experten „ergebnisoffen“ beraten sollen. Die Kommission solle Lösungsvorschläge erarbeiten, „die gesellschaftlich konsensfähig sind“.

Die im Verein „donum vitae“ organisierten, christlichen Schwangerschafts-Beratungsstellen und Frauenpolitikerinnen der Ampel-Koalition machten ihre unterschiedlichen Erwartungen an das Gremium deutlich. Der Bundesvorsitzende von „donum vitae“, Olay Tyllak, erklärte in Bonn, die gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch und der Schwangerschaftskonfliktberatung hätten sich in der Praxis bewährt. Vor allem die verbindliche Beratung müsse erhalten bleiben.

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Ulle Schauws, formulierte hingegen die Erwartung ihrer Partei: „Wir brauchen eine neue gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches.“ Frauen und Ärztinnen sowie Ärzte, die einen Abbruch durchführten, dürften nicht länger kriminalisiert werden.

SPD, Grüne und FDP hatten während der Koalitionsverhandlungen keine Entscheidung darüber getroffen, ob der Abtreibungs-Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden soll. Vereinbart wurde im Koalitionsvertrag, eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ einzusetzen, die eine Regulierung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen soll. Die Kommission soll sich zudem mit Möglichkeiten zur Legalisierung von Eizellspenden und Leihmutterschaften befassen.

Ende Februar wurden 18 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Fachgebieten Ethik, Medizin und Recht berufen, darunter 15 Frauen. Wie die Ministerien mitteilten, werden die Mitglieder in zwei Arbeitsgruppen aufgeteilt, eine zum Abtreibungsrecht, die andere zu Möglichkeiten einer Legalisierung von Eizellspenden und Leihmutterschaft. Der Expertengruppe zum Abtreibungsrecht gehören ausschließlich Frauen an, darunter die frühere Ethikratsvorsitzende Christiane Woopen.

Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Leni Breymaier, sagte, Frauen hätten ein Recht auf Selbstbestimmung. Brächen sie aber eine Schwangerschaft ab, handelten sie rechtswidrig. „Wir brauchen dringend eine neue Diskussion über den § 218“, forderte Breymaier.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, für die Diskussion „einiger der schwierigsten Fragen der reproduktiven Selbstbestimmung“ werde die Kommission eine aktuelle wissenschaftliche Grundlage schaffen. Bis zur nächsten Bundestagswahl bleibe noch ausreichend Raum für eine politische und gesellschaftliche Debatte der Ergebnisse. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, die erhoffe sich Vorschläge, wie die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen in Zukunft gestärkt werden könne. Paus hat sich mehrfach dafür ausgesprochen, Abtreibungen außerhalb des Strafrechts zu regeln.