Reformierte Kirche: Verfassungsänderung erneut gescheitert

Reformierte Kirche: Verfassungsänderung erneut gescheitert
Eine Verfassungsänderung in der Evangelisch-reformierten Kirche ist am Freitagabend zum zweiten Mal gescheitert.

Der Gesetzentwurf, der die Ruhestandsregelung für den Kirchenpräsidenten und den leitenden Juristen an die gesetzliche Regelung der Rente mit 67 anpassen sollte, erreichte bei der Synode in Emden in geheimer Abstimmung nicht die notwendige zwei Drittelmehrheit. In der Konsequenz muss der amtierende Kirchenpräsident Jann Schmidt am 24. Oktober mit seinem 65. Geburtstag in den Ruhestand treten.

Bereits im Mai war die Reform im ersten Anlauf knapp gescheitert. Die Verfassung schreibt derzeit verpflichtend vor, dass der Kirchenpräsident mit seinem 65. Geburtstag in den Ruhestand geht. Allerdings sollte Jann Schmidt nach den Plänen noch länger im Amt bleiben, um die Geschäfte seinem Nachfolger geordnet übergeben zu können.

Die Evangelisch-reformierte Kirche ist eine der kleinsten Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Ihr gehören rund 185.000 Mitglieder in 145 Gemeinden an, die sich vor allem in Ostfriesland, im Emsland sowie in Niedersachen und Bayern befinden. Sie stehen in der Lehrtradition der Schweizer Reformatoren Ulrich Zwingli und Johannes Calvin. Sitz des Landeskirchenamts ist Leer in Ostfriesland.