Länder fordern mehr Geld vom Bund zur Flüchtlingsversorgung

Länder fordern mehr Geld vom Bund zur Flüchtlingsversorgung

Berlin (epd). Die Bundesländer fordern vom Bund mehr Geld zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Länder und Kommunen stießen an ihre Grenzen, heißt es in einem Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte, seit Beginn dieses Jahres sei die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber gegenüber dem Vorjahr bereits um 76 Prozent gestiegen. Da zum Jahresbeginn in der Regel nicht die meisten Menschen kämen, schaue man mit Sorge auf die Entwicklungen der kommenden Monate.

Der nordrhein-westfälische Regierungschef Hendrik Wüst (CDU) fügte hinzu, der Anteil der Menschen, die nicht aus der Ukraine kämen, sei inzwischen höher als der Anteil ukrainischer Kriegsflüchtlinge. Er ging von zusätzlichen Kosten in diesem Jahr für den gesamten Bereich Flucht in Höhe von 3,7 Milliarden Euro alleine im Nordrhein-Westfalen aus. Die Finanzhilfen des Bundes betrugen demnach zugleich 600 Millionen Euro. Die Länder forderten daher eine „fairen Lastenverteilung“ zu gleichen Teilen zwischen Bund und Ländern.

In dem Beschlusspapier heißt es, die im November vom Bund zugesagte Unterstützung sei nicht in vollem Umfang umgesetzt worden. Der Bund werde „dringend“ gebeten, die bereits für 2023 zugesagten Mittel kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Auch die Zusage des Bundes, weitere Liegenschaften bereitzustellen, sei nur teilweise erfüllt. Wegen steigender Flüchtlingszahlen sei darüber hinaus eine „deutlich über die bereits für 2023 zugesagten Mittel hinausgehende finanzielle Unterstützung des Bundes erforderlich“.

Mit der Fluchtbewegung ab dem Jahr 2015 war der Bund mit in die Finanzierung der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen eingestiegen, unter anderem mit einer Pro-Kopf-Pauschale. Nach der föderalen Aufgabenteilung sind dafür eigentlich Länder und Kommunen zuständig. Kosten entstehen beim Bund in der Regel erst, wenn anerkannte Flüchtlinge Ansprüche auf reguläre Sozialleistungen, beispielsweise das Bürgergeld haben. Da ukrainischen Kriegsflüchtlingen der Zugang ins reguläre Sozialsystem schnell gewährt wurde, sparten die Länder Kosten, die sonst durch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz fällig gewesen wären.

Im vergangenen November hatten die Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vereinbart, dass der Bund die Länder in diesem Jahr mit 2,75 Milliarden Euro bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen unterstützt. Für das vergangene Jahr hatten die Länder wegen der Fluchtbewegung aus der Ukraine zusätzlich 1,5 Milliarden Euro bekommen.