Innenminister nennt Sperrung der Akte des Lübcke-Mörders einen Fehler

Innenminister nennt Sperrung der Akte des Lübcke-Mörders einen Fehler

Wiesbaden (epd). Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hat die 2015 verfügte Sperrung der Akte über den Rechtsextremisten Stephan Ernst als Fehler bezeichnet. Vor dem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags zum Mordfall Walter Lübcke antwortete er am Donnerstag auf eine entsprechende Frage der Grünen-Abgeordneten Eva Goldbach, die Sperrung sei „zweifellos ein Fehler gewesen“. In einer persönlichen Bemerkung betonte Beuth, der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke (CDU) erschüttere ihn immer noch sehr.

Der Untersuchungsausschuss will mögliche Fehler der hessischen Sicherheitsbehörden vor dem Mord an Lübcke im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen bei Kassel aufklären. Insbesondere geht er der Frage nach, warum Ernst trotz der vorhandenen Erkenntnisse über sein rechtsextremistisches Engagement aus der Beobachtung durch den Verfassungsschutz herausgenommen wurde.

Beuth wies darauf hin, dass die Dateien mit Erkenntnissen über Stephan Ernst aufgrund des sogenannten Löschungsmoratoriums zu Rechtsextremisten nicht gelöscht, sondern nur für den Gebrauch gesperrt worden waren. So hätten sie nach den Erkenntnissen über die Täterschaft von Ernst rekonstruiert und vollständig dem Generalbundesanwalt für seine Ermittlungen zur Verfügung gestellt werden können.

Für den Nachmittag stand im Untersuchungsausschuss noch die Vernehmung des ehemaligen hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) auf der Tagesordnung. Bis zum Sommer und damit rechtzeitig vor der Landtagswahl am 8. Oktober will der Untersuchungsausschuss seinen Abschlussbericht vorlegen.