Bundesregierung will extremistische Beamte schneller entlassen

Bundesregierung will extremistische Beamte schneller entlassen

Berlin (epd). Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur schnelleren Entlassung von Extremisten aus dem Beamtenverhältnis auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), der Disziplinarmaßnahmen per behördlicher Verfügung möglich machen soll. Bislang ist für eine Zurückstufung, Entlassung oder Aberkennung des Ruhegehalts bei Beamten eine Disziplinarklage erforderlich, die meist ein langwieriges Verfahren bedeutet. Im Durchschnitt dauert es den Angaben zufolge vier Jahre.

„Dies ist insbesondere bei Personen, die die Bundesrepublik Deutschland und ihre freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen, nicht hinzunehmen“, heißt es im Gesetzentwurf. Demnach wurden 2021 in der Bundesverwaltung 373 Disziplinarmaßnahmen verhängt. Nur in wenigen Fällen werde aber das Vertrauen in die pflichtgemäße Amtsausübung so nachhaltig gestört, dass „statusrelevante Maßnahmen“ - also Entlassung, Zurückstufung oder Aberkennung des Ruhegehalts - auszusprechen seien.

Das Gesetz zur Änderung des Disziplinarrechts, über das der Bundestag noch beraten muss, würde nur für Bundesbeamte gelten. Die Länder haben für ihre Beamten eigene Regelungen. Faesers Entwurf lehnt sich an die Regelung aus Baden-Württemberg an, wo Disziplinarmaßnahmen bereits seit rund zehn Jahren durch einen Verwaltungsakt möglich sind. Die Bundesinnenministerin ist deswegen auch davon überzeugt, dass ihre Gesetzespläne mit der Verfassung vereinbar sind. Gerichtliche Überprüfungen behördlicher Disziplinarverfügungen blieben auch mit dem neuen Gesetz möglich.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass der Tatbestand der Volksverhetzung in den Katalog von Straftaten aufgenommen wird, der zum Entzug der Beamtenrechte bei einer Verurteilung von einem halben Jahr Freiheitsstrafe führt. Bislang ist das erst bei einer Strafe von mindestens einem Jahr der Fall.

Zudem sollen „finanzielle Fehlanreize“ im bisherigen Disziplinarrecht korrigiert werden, wie es im Entwurf heißt. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung behalten Beamte und Beamtinnen derzeit ihre Bezüge. Es sei daher in ihrem Interesse, den Abschluss des gerichtlichen Verfahrens hinauszuzögern. Künftig sollen sie die bis zur rechtskräftigen Entscheidung gezahlten Bezüge zurückerstatten.