Ärztepräsident fordert Hotline für Menschen mit Suizidgedanken

Ärztepräsident fordert Hotline für Menschen mit Suizidgedanken

Berlin (epd). In der Debatte über eine gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe fordert Ärztepräsident Klaus Reinhardt die Einrichtung einer nationalen Hotline für Menschen mit Suizidgedanken. Nötig seien sehr niederschwellige Angebote, um Menschen in Not rasch helfen zu können, sagte Reinhardt dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Donnerstag). „Ein wichtiger Schritt wäre die Einrichtung einer nationalen Telefon- oder Videoanlaufstelle, die bundesweit unter einer einheitlichen Nummer oder einem Link rund um die Uhr erreichbar ist“, sagte der Ärztepräsident. Diese Einrichtung sollte Bestandteil eines nationalen Präventionsprogramms werden.

Reinhardt übte Kritik an den drei vorliegenden Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Suizidbeihilfe, die derzeit im Bundestag beraten werden. „Für uns als Ärzteschaft muss die Suizidprävention im Vordergrund stehen, was in keinem der Gesetzentwürfe ausreichend berücksichtigt ist“, sagte der Mediziner.

Es sei davon auszugehen, dass die übergroße Mehrheit der Suizidwünsche auf psychische Krankheiten, Lebenskrisen oder soziale Isolation im Alter zurückgehen. Diesen Menschen müsse und könne durch Beratung und Behandlung geholfen werden. „Nur ein verschwindend kleiner Anteil der Betroffenen befindet sich in einer Situation, in der ein Suizidwunsch nachvollziehbar erscheint, etwa wegen einer schlimmen, unheilbaren Krankheit“, sagte Reinhardt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 geurteilt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, hierbei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine bis dahin geltende Regelung, die organisierte Suizidassistenz von Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das Gericht für nicht zulässig. Nun geht es im Bundestag um eine mögliche Folgeregelung.

Drei Gruppen mit Abgeordneten verschiedener Fraktionen haben dazu Vorschläge vorgelegt. Alle drei Entwürfe sehen vor, dass das Betäubungsmittelgesetz dahingehend geändert wird, dass todbringende Medikamente auch für eine beabsichtigte Selbsttötung verschrieben werden dürfen, legen die Hürde dafür aber unterschiedlich hoch.