Kabinett bringt Demokratiefördergesetz auf den Weg

Kabinett bringt Demokratiefördergesetz auf den Weg

Berlin (epd). Die Bundesregierung will die Förderung von Demokratieprojekten als Auftrag des Bundes gesetzlich festschreiben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin den Entwurf für das sogenannte Demokratiefördergesetz. Es soll ermöglichen, dass etablierte, gegen Extremismus gerichtete Initiativen und Projekte verlässlicher von der öffentlichen Hand gefördert werden. Man müsse die Demokratie „widerstandsfähiger“ machen, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne).

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ergänzte, die Zivilgesellschaft sei „das stärkste Bollwerk“ gegen Extremismus. Die beiden Ministerinnen haben den Gesetzentwurf gemeinsam erarbeitet und dabei auch Träger von Anti-Extremismus-Projekten und politischer Bildung einbezogen. Sie bekämen mehr Planungssicherheit, versprach Paus mit Blick auf das geplante Gesetz, über das der Bundestag noch beraten muss.

Ein Demokratiefördergesetz ist seit Jahren ein Anliegen der SPD. Bewährte Projekte gegen Extremismus und für Demokratiebildung stehen regelmäßig vor dem Aus, weil nach jetziger Gesetzeslage nur eine befristete Finanzierung möglich ist. Die Idee einer strukturellen und dauerhaften Förderung dieser Projekte war in der großen Koalition am Widerstand der Union gescheitert.

Die dauerhafte Förderung soll nun möglich werden, indem ein gesetzlicher Auftrag des Bundes geschaffen wird, zivilgesellschaftliches Engagement und politische Bildung zu erhalten und zu stärken. Bedingung für die Förderung ist Paus zufolge, dass Projekte gemeinnützig sind sowie sich dem Ziel der Demokratieförderung und Extremismusprävention verpflichtet sehen. Die konkrete Umsetzung soll eine Förderrichtlinie regeln, die das Ministerium in Zusammenarbeit auch mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft nach dem Gesetzesbeschluss erarbeiten will, voraussichtlich im kommenden Jahr.