Widerstand aus Bundesländern gegen Härtefallfonds für Rentner

Widerstand aus Bundesländern gegen Härtefallfonds für Rentner
Jüdische Kontingentflüchtlinge, Spätaussiedler und Ost-Renter, bei denen es im westdeutschen Rentensystem zu Ungerechtigkeiten kam, sollen wegen ihrer geringen Rente eine finanzielle Hilfe bekommen. Über die Finanzierung streiten Bund und Länder.

Berlin (epd). Die Pläne der Bundesregierung zu einem Härtefallfonds für Menschen aus der ehemaligen DDR, jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler mit sehr geringer Rente stoßen bei den Bundesländern auf Widerstand. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab, ist bislang nur eine kleine Minderheit der Länder bereit, die Entschädigungen mitzufinanzieren. Die Bundesregierung will für die bis zu 190.000 Betroffenen eine Stiftung errichten, über die pauschal eine einmalige finanzielle Hilfe in Höhe von 2.500 Euro ausgezahlt werden soll. Durch eine Beteiligung der Länder soll sich diese Summe verdoppeln.

Dazu sind erklärtermaßen bislang aber nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg bereit. Mecklenburg-Vorpommern hat nach Angaben des Sozialministeriums auch schon 25 Millionen Euro dafür eingeplant. Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) sagte dem epd, eine Aufstockung würde dem Freistaat „gut zu Gesicht stehen“. Letztlich entschieden ist es dort aber noch nicht.

Aus vielen anderen Ländern kommt dagegen Skepsis bis Ablehnung. Unter anderem Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Brandenburg lehnen die Pläne mit Verweis auf die nach ihrer Beurteilung alleinige Zuständigkeit des Bundes ab. „Rentenrecht ist Bundesangelegenheit“, erklärte etwa das Brandenburger Sozialministerium.

Auch die Staatskanzleien in Baden-Württemberg und Hessen sehen den Bund in der Pflicht, äußerten sich aber „verhandlungsbereit“. Eine Beteiligung sei grundsätzlich dann vorstellbar, wenn sich alle Länder beteiligen, erklärten beide Länder in wortgleichen Erklärungen. Ähnlich äußerte sich das Sozialministerium in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung sei bestrebt, eine möglichst gemeinsame Haltung aller Länder in dieser Frage zu erzielen, sagte ein Sprecher. Die Gewährung der Leistung dürfe nicht vom Wohnsitz der Rentenbeziehenden abhängen.

Die vom Bund angestrebte Regelung sieht tatsächlich vor, dass nur dort Betroffene mehr als die 2.500 Euro erhalten, wenn sich das Land, in dem sie leben, finanziell beteiligt. Wie sich die Berechtigten bundesweit verteilen, lässt sich nicht genau beziffern. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sind die drei Gruppen in etwa gleich groß. Danach wird von rund 65.000 bis 70.000 jüdischen Kontingentflüchtlingen, 60.000 Spätaussiedlern sowie 65.000 bis 70.000 benachteiligten Ost-Rentnern ausgegangen, bei denen es im westdeutschen Rentensystem zu Ungerechtigkeiten gekommen war. Die finanzielle Hilfe soll bekommen, wer weniger als 830 Euro Rente im Monat bezieht.

Thüringen will das Thema im Rahmen einer Sonderkonferenz der Ost-Ministerpräsidenten besprechen, wie die Staatskanzlei dort mitteilte. Hamburg will es auf die Tagesordnung der Sozialministerkonferenz bringen.

In Erfurt ist man zudem der Auffassung, dass die Stiftung bislang nicht alle benachteiligten Ost-Rentner erfasst, beispielsweise in der DDR freiwillig Versicherte oder selbstständige Handwerker. Berücksichtigt sind nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bislang sechs Gruppen von Ost-Rentnerinnen und -rentnern, darunter Beschäftigte der Reichsbahn, Personen, die wegen mindestens vierjähriger Pflege von Angehörigen ihre Beschäftigung aufgegeben haben und nach DDR-Recht Geschiedene, die dadurch Nachteile bei der Rente haben.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will für die Stiftung 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Errichtung der Stiftung soll Anfang 2023 abgeschlossen sein. Die Länder sollen bis Ende März beitreten können.