Anwalt: Klimaproteste sind verfassungskonform

Anwalt: Klimaproteste sind verfassungskonform

Berlin (epd). Nach Einschätzung des Berliner Rechtsanwalts und Vertreters von Klimaaktivisten, Lukas Theune, sind die Straßenblockaden der „Letzten Generation“ mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine Nötigung liege nicht vor, der Gewaltvorwurf sei fragwürdig, sagte der promovierte Strafrechtler der „Berliner Zeitung“ (Dienstag): „Klimaproteste sind nicht verwerflich.“

Das Versammlungsrecht sei eines der wichtigsten Grundrechte: „Es hört nicht auf, wenn eine Versammlung, also eine Demonstration, nicht angemeldet ist.“ Dabei sei es egal, ob diese auf einer Autobahn, im Wald oder in einem Tagebau stattfinde.

Theune kritisierte dabei eine jahrzehntealte höchstrichterliche Rechtssprechung zu Straßenblockaden, an welche die Staatsanwaltschaft nach wie vor gebunden sei. Damit habe der Bundesgerichtshof seinerzeit auf Proteste der Friedensbewegung vor US-Kasernen reagiert. „Und mit dieser fragwürdigen Rechtssprechung werden wir heute noch konfrontiert.“

Zum Vorwurf, Klimaaktivisten würden durch Straßenblockaden Rettungsfahrzeugen den Weg versperren, sagte Theune: „Es ist scheinheilig, jetzt zu sagen: Wir haben als Feuerwehr eine Statistik erhoben, nach der es wegen der Klimaproteste 17 verspätete Rettungseinsätze gab.“ Dagegen fehle es an einer Erhebung, die belege, „wie viele verzögerte Rettungsfahrten es durch 'normale' Staus gab - weil die Rettungsgasse nicht ordnungsgemäß gebildet wurde oder weil Autofahrer mit ihren Wagen Zufahrten blockierten“. Das Tödliche in Berlin seien nicht die Klimaaktivisten: „Es ist der motorisierte Straßenverkehr. Das ist der Grund, warum so viele Radfahrer verunglücken.“