Eckpunkte für Kindergrundsicherung sollen im Januar kommen

Eckpunkte für Kindergrundsicherung sollen im Januar kommen

Berlin (epd). Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) will die geplante Kindergrundsicherung Anfang 2023 auf den Weg bringen. Die Eckpunkte für die Kindergrundsicherung wolle sie im Januar vorlegen, bis Ende 2023 solle der Gesetzentwurf stehen, sagte Paus der „Bild am Sonntag“. Die ersten Auszahlungen der Kindergrundsicherung soll es demnach 2025 geben.

Die Bekämpfung der Kinderarmut sehe sie als ihre wichtigste Aufgabe an, sagte die Ministerin. „Dass Kinder in so einem reichen Land wie Deutschland überhaupt in Armut aufwachsen müssen, macht mich wütend.“ Die Kinderarmut in Deutschland ist nach Zahlen des Bundesarbeitsministeriums von Mitte September auf dem höchsten Stand seit Jahren. 2021 lag die Armutsgefährdungsquote unter Kindern demnach bei 20,8 Prozent, damit ist rund jedes fünfte Kind von Armut bedroht.

Die Kindergrundsicherung wird laut Paus die finanzielle Situation ärmerer Familien stark verbessern, weil zusätzliche Leistungen „nahezu automatisch“ ausgezahlt würden, ohne dass eine Familie unzählige Formulare ausfüllen müsse. Sie strebe eine unbürokratische Lösung an. „In Zukunft wird ein digitaler Antrag genügen. So bekommen alle Kinder und ihre Eltern endlich das, was ihnen zusteht“, sagte sie.

Als Beispiel nannte Paus den Kinderzuschlag für Eltern mit niedrigem Einkommen. Diese Hilfe sei so wenig bekannt, dass nur rund ein Drittel der anspruchsberechtigten Eltern ihn beantragten. „70 Prozent verzichten ungewollt auf das ihnen zustehende Geld.“ Mit der Kindergrundsicherung sollen diese Familien die 250 Euro automatisch ausgezahlt bekommen.

Zudem plant die Ministerin, Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammenzufassen. Für etwa 80 Prozent der Eltern mit geringem und normalem Einkommen gebe es derzeit das Kindergeld, das ab Januar 237 Euro im Monat betrage. Die wohlhabendsten 20 Prozent der Eltern profitierten vom Kinderfreibetrag, der eine monatliche Steuerentlastung bis zu 332 Euro bedeute. Auch der Kinderfreibetrag müsse in einer zweiten Stufe in die Kindergrundsicherung integriert werden, so Paus.