Bericht: Besitz von Cannabis bis 20 Gramm soll legalisiert werden

Bericht: Besitz von Cannabis bis 20 Gramm soll legalisiert werden

Berlin (epd). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat laut einem Medienbericht Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung vorgelegt. Danach soll künftig der Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein, wie das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND/Mittwoch) berichtete. Die Vorschläge würden derzeit zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt.

Wie das RND unter Berufung auf das Papier berichtete, sollen auch Jugendliche unter 18 Jahren nicht bestraft werden, wenn sie mit Cannabis erwischt werden. Der Stoff werde aber beschlagnahmt, und sie könnten zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichtet werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC in legal gehandeltem Cannabis solle 15 Prozent nicht überschreiten. An junge Erwachsene sollten nur Produkte mit bis zu 10 Prozent THC verkauft werden dürfen, um Schädigungen des Gehirns zu verhindern.

Dem Bericht zufolge wird in den Eckpunkten auch festgelegt, wie der Cannabis-Handel reguliert werden soll. Die Geschäfte sollten nicht nah an Schulen und Jugendeinrichtungen liegen. Ohne eine Lizenz solle der Handel mit Cannabis grundsätzlich strafbar bleiben. Verboten bleibe auch der Verkauf von synthetisch produzierten Cannabinoiden. Werbung für Cannabis-Produkte soll nicht erlaubt werden.

Einzelheiten wurden vom Gesundheitsministerium nicht bestätigt. Ein Sprecher erklärte gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd), es gebe derzeit noch kein abgestimmtes Eckpunktepapier und es sei auch nicht allein vom Gesundheitsministerium erarbeitet worden. Fünf Ministerien, darunter das Innen- und das Justizministerium arbeiteten aber „mit Hochdruck daran, den Koalitionsvertrag umzusetzen“, teilte der Sprecher mit.

SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene einführen wollen. Dem Medienbericht zufolge soll der Stoff ausschließlich aus heimischem Anbau kommen, weil der Import aus Gründen des EU- und des Völkerrechts nicht infrage komme.