Untersuchungsausschuss lädt Lübcke-Mörder vor

Untersuchungsausschuss lädt Lübcke-Mörder vor

Wiesbaden (epd). Der Untersuchungsausschuss zum Mordfall Walter Lübcke hat dessen verurteilten Mörder Stephan Ernst für den 4. November als Zeugen vorgeladen. Die öffentliche Vernehmung soll - vorwiegend aus Sicherheitsgründen - nicht im Landtagsgebäude, sondern im Wiesbadener Landgericht stattfinden, wie der Ausschussvorsitzende Christian Heinz (CDU) am Montag mitteilte.

Für die Vernehmung des wegen des Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Ernst stellt die Justiz die Räumlichkeit im Wiesbadener Landgericht in Amtshilfe zur Verfügung. Zwei weitere Zeugen, die am selben Tag aussagen sollen, werden den Angaben zufolge dagegen wie üblich im Landtag angehört. Dabei handelt es sich um einen ehemaligen Angehörigen der rechtsextremen Szene in Kassel und eine Mitarbeiterin des polizeilichen Staatsschutzes Nordhessen.

Der im Juni 2019 auf der Terrasse seiner Wohnung in Nordhessen von dem Rechtsextremisten erschossene Kasseler Regierungspräsident Lübcke war früher auch CDU-Parlamentarier im Hessischen Landtag. „Der Mörder des ehemaligen Landtagsabgeordneten Dr. Walter Lübcke soll nicht an dessen langjähriger Wirkungsstätte auftreten“, heißt es in der Mitteilung des Landesparlaments. Zudem sprächen auch praktische Erwägungen, wie die sichere Unterbringung des Zeugen Ernst, für eine Vernehmung in einem Gerichtsgebäude, begründete der Ausschussvorsitzende Heinz die Entscheidung des Gremiums.

Der Untersuchungsausschuss zum Mord an Lübcke hatte sich im Jahr 2020 konstituiert. Seine Aufgabe ist es, die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden in dem Mordfall aufzuarbeiten. Bis Februar 2023 sollen in dem Ausschuss noch weitere 14 Zeugen vernommen und befragt werden. Der Abschlussbericht soll im Sommer 2023 vorliegen.