Berlin (epd). Vom kommenden Jahr an soll das neue Bürgergeld die bisherigen Hartz IV-Leistungen ablösen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Reform der Betreuung von Langzeitarbeitslosen in den Jobcentern. Sanktionen sollen seltener, Weiterbildungen stärker gefördert und die Leistungen erhöht und vereinfacht werden.
Der Regelsatz für einen Erwachsenen wird laut Bundesarbeitsministerium Anfang kommenden Jahres von 449 Euro auf 502 Euro im Monat steigen. Die Inflation soll bei künftigen Anpassungen stärker berücksichtigt werden als bisher. Ehe- und Lebenspartner oder -partnerinnen erhalten im nächsten Jahr knapp 50 Euro, Kinder zwischen 33 und 44 Euro mehr.
Arbeitsminister Heil erklärte nach der Kabinettssitzung, die Menschen müssten sich auf den Staat verlassen können. Hilfebedürftigkeit könne jede und jeden treffen. „Mit der Einführung des Bürgergelds setzen wir ein starkes Signal für Sicherheit und Respekt“, so der SPD-Politiker. Heil betonte mit Blick auf die Kritik der Wirtschaft am neuen Bürgergeld, dass künftig auch mehr dafür getan werde, Menschen wieder dauerhaft in Arbeit zu bringen.
Zu den neuen Regeln zählt unter anderem, dass Sanktionen im ersten halben Jahr nicht mehr angewendet werden sollen. Danach können die Leistungen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden, wenn Bürgergeld-Bezieher ihren Pflichten nicht nachkommen. In den ersten beiden Jahren des Bezugs sollen künftig die Wohnung weiterbezahlt und Ersparnisse von bis zu 60.000 Euro geschont werden.
Auch dauerhaft müssen Bürgergeld-Empfänger künftig weniger von ihren Ersparnissen oder der Altersvorsorge als im Hartz IV-System auflösen. In der Jobvermittlung sollen Weiterbildungen einen höheren Stellenwert bekommen, damit Langzeitarbeitslose möglichst dauerhaft wieder eine qualifizierte Arbeit finden. Der Gesetzentwurf geht nun zur Beratung in den Bundestag.