Prozess wegen Messerattacke im ICE beginnt am 21. Oktober

Prozess wegen Messerattacke im ICE beginnt am 21. Oktober

München (epd). Das Oberlandesgericht München hat im Fall einer vermutlich islamistisch motivierten Messerattacke in einem ICE die Anklage des Generalbundesanwalts zur Hauptverhandlung zugelassen. Prozessbeginn vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts sei am 21. Oktober, teilte das Oberlandesgericht am Donnerstag mit. Die Anklage hält dem 27-jährigen Abdalrahman A. unter anderem versuchten Mord in drei Fällen und gefährliche Körperverletzung in einem Fall vor. Er soll am 6. November 2021 im ICE zwischen Regensburg und Nürnberg ein Messer gezückt und scheinbar wahllos auf Reisende eingestochen haben. Für den Prozess sind vorerst 24 Verhandlungstage angesetzt.

Ein Mann in dem ICE wurde von hinten attackiert und achtmal mit dem Messer in Kopf-, Hals- und Brustbereich getroffen. Ein zweiter Passagier wurde mit zwei Stichen am Kopf verletzt, ein dritter mit zehn Stichen in Kopf und Brust, ein vierter trug Schnittwunden davon. Bei drei Verletzten war die Attacke nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft potenziell lebensbedrohlich.

Spätestens im September 2021 habe Abdelrahman A. den Entschluss gefasst, einen Beitrag zum weltweiten Dschihad durch die wahllose Tötung „ungläubiger“ Nichtmuslime in Deutschland leisten zu wollen. Unmittelbar nach der Tat bezeichnete sich A. als psychisch krank. Eine eingehende psychiatrische Untersuchung kam jedoch zu dem Ergebnis, dass A. nicht im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe.

Seit dem 21. Januar dieses Jahres befindet sich A. in Untersuchungshaft. Bis zu dem Anschlag wohnte der Mann in Passau. Der Angeklagte, der mutmaßlich der palästinensischen Volksgruppe angehört, war über Syrien nach Deutschland gekommen. A. soll alleine gehandelt und sich selbst mit Propagandamaterial der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) radikalisiert haben.