Nach Streit um Kontingentwechsel: Bundeswehrsoldaten in Mali gelandet

Nach Streit um Kontingentwechsel: Bundeswehrsoldaten in Mali gelandet

Frankfurt a.M., Bamako (epd). Nach Wochen des Streits mit der Militärregierung sind am Donnerstag erstmals wieder Bundeswehrsoldaten zum Kontingentwechsel in Mali gelandet. Die etwa 90 Soldatinnen und Soldaten seien um 14.06 Uhr in Bamako gelandet, teilte das Einsatzführungskommando der Bundeswehr auf Twitter mit. Damit seien die Voraussetzungen zur Ablösung des ersten vom Rotationsstopp betroffenen Personals bei der UN-Mission Minusma geschaffen. Die malischen Machthaber hatten zuletzt jeglichen Personalwechsel bei dem UN-Einsatz untersagt.

Die deutschen Soldaten waren nach Angaben des Einsatzführungskommandos am frühen Donnerstagmorgen mit einer Maschine eines „zivilen Vertragspartners“ von Köln aus nach Bamako aufgebrochen.

Derzeit beteiligt sich die Bundeswehr mit etwa 1.000 Soldaten an der UN-Friedensmission in Mali, lässt die operativen Tätigkeiten aber wegen der wiederholten Verwehrung von Überflugrechten durch die Militärregierung ruhen. Aufgrund der nicht erteilten Genehmigungen konnten zuletzt etwa 140 Soldatinnen und Soldaten nicht nach Mali verlegt werden, die Sicherheitsaufgaben hätten übernehmen sollen. Weitere rund 110 Personen konnten nicht ausgeflogen werden.

Die malische Militärregierung hatte Mitte Juli jeglichen Personalwechsel bei den im Land stationierten Blauhelmen untersagt. Zuvor hatte sie Dutzenden ivorischen Soldaten vorgeworfen, illegal in das Land eingereist zu sein. Laut UN gibt es inzwischen ein neues Verfahren zum Personalwechsel. Am Montag konnten die ersten Kontingente ausgetauscht werden.

Wegen des Streits um die Rotationen war der Bundeswehreinsatz in die Kritik geraten. Die Grünen-Verteidigungspolitikerin Agnieszka Brugger sprach am Donnerstag im Deutschlandfunk von einer fragilen Lage. Die Militärregierung, die nach zwei aufeinanderfolgenden Putschen an der Macht ist, unterhält Beziehungen zu Russland. Das im Mai verlängerte Mandat sieht die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung vor, wenn die Sicherheit der Bundeswehrsoldaten infrage steht.