Bundesanwaltschaft klagt ICE-Messerstecher wegen versuchten Mordes an

Bundesanwaltschaft klagt ICE-Messerstecher wegen versuchten Mordes an

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat im Fall der islamistisch motivierten Messerattacke in einem ICE zwischen Regensburg und Nürnberg im November 2021 Anklage vor dem Oberlandesgericht München erhoben. Abdelrahman A. soll am 6. November ein Messer gezückt und scheinbar wahllos auf Passagiere eingestochen haben, teilten die Ermittler am Montag mit. Vier von ihnen wurden teils schwer verletzt, bevor der Angreifer von einem Polizisten überwältigt werden konnte. Angeklagt ist A. nun unter anderem wegen versuchten Mordes.

Spätestens im September 2021 habe Abdelrahman den Entschluss gefasst, einen Beitrag zum weltweiten Dschihad durch die wahllose Tötung "ungläubiger" Nichtmuslime in Deutschland leisten zu wollen, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. Er stach verschiedenen Passagieren im ICE mehrfach brutal in Hals, Kopf und Brust, zwei Personen erlitten dabei potenziell lebensgefährliche Verletzungen. Unmittelbar nach der Tat bezeichnete sich A. als psychisch krank. Eine eingehende psychiatrische Untersuchung kam jedoch zu dem Ergebnis, dass A. nicht psychisch krank ist.

Seit dem 21. Januar dieses Jahres befindet sich A. deshalb nicht mehr in einem Bezirksklinikum, sondern in Untersuchungshaft. Der Mann soll der palästinensischen Volksgruppe angehören, war jedoch aus Syrien als Geflüchteter nach Deutschland gekommen. Der zum Tatzeitpunkt 27 Jahre alte Mann soll allein gehandelt haben und sich selbst mit Propagandamaterial der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) radikalisiert haben. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falls am 22. März 2022 an sich gezogen.