Sozialverbände wollen vor Gericht höhere Grundsicherung erstreiten

Sozialverbände wollen vor Gericht höhere Grundsicherung erstreiten

Berlin (epd). Die Sozialverbände VdK und SoVD klagen gegen die in ihren Augen zu niedrigen Sätze in der Grundsicherung. „Die Bundesregierung verstößt mit der Anhebung um drei und für Kinder sogar nur um zwei Euro Anfang des Jahres gegen ihren verfassungsmäßigen Auftrag, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen“, begründete VdK-Präsidentin Verena Bentele am Donnerstag in Berlin das Vorgehen. Beide Verbände wollen Musterklagen unterstützen. Sie begründen das juristische Vorgehen auch mit den derzeitigen Preissteigerungen, die ein schnelles Handeln notwendig machten.

Auch die einmaligen Entlastungszahlungen sowie die zusätzlichen 20 Euro im Monat für Kinder änderten nichts daran, dass die Hilfen für Empfänger von Grundsicherung nicht ausreichten, sagte der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Adolf Bauer. Beide Verbände kündigten an, bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Zunächst müssen sie dabei vor Sozialgerichten klagen und den Weg durch die Instanzen nehmen.

Eine VdK-Sprecherin sagte auf Anfrage, dass dadurch in diesem Jahr nicht mehr mit einer substanziellen Entscheidung zu rechnen sei. Genügend Klägerinnen und Kläger haben die Verbände nach eigenen Angaben bereits. Ein erstes Verfahren läuft nach Worten der Sprecherin schon.

Die Verbände verwiesen in ihrer Mitteilung auf frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Demnach dürfe der Gesetzgeber nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelsätze warten, wenn eine existenzgefährdende Situation durch extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen sei. Bentele und Bauer werfen der Bundesregierung vor, dies bei der vergangenen Anpassung der Grundsicherungshöhe getan zu haben. Bereits zu Jahresanfang sei klar gewesen, „dass diese Anpassung die tatsächliche Preisentwicklung nicht deckt“, sagte Bentele.

Im Juni lag die Inflationsrate bei 7,6 Prozent. „Inzwischen sind die Kosten für fast alle Produkte des täglichen Lebens, aber auch für Energie derart gestiegen, dass das Existenzminimum mit den Regelsätzen nicht mehr gesichert ist“, erklärte SoVD-Präsident Bauer. Die Regelsätze wurden zum Januar für alleinstehende Erwachsene um drei auf 449 Euro im Monat angehoben. Für bis zu fünfjährige Kinder stieg der Satz um zwei Euro auf 285 Euro, für bis zu 13-Jährige auf 311 Euro pro Monat. Für Jugendliche bis 17 Jahre wurde der Satz um drei Euro auf 376 Euro angehoben.