Fall Franco A.: Anwälte plädieren für Freispruch vom Terrorvorwurf

Fall Franco A.: Anwälte plädieren für Freispruch vom Terrorvorwurf

Frankfurt a.M. (epd). Im Prozess gegen den aus Offenbach stammenden Bundeswehroffizier Franco A. haben seine beiden Anwälte einen Freispruch vom Terrorvorwurf gefordert. Wegen des von ihm eingestanden Betrugs und Verstößen gegen das Waffengesetz sei er lediglich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen, sagte der Verteidiger Moritz-David Schmitt-Fricke am Freitag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Sein Kollege Johannes Hock plädierte neben dem Freispruch vom Terrorvorwurf für eine Geldstrafe für die von ihm eingestandenen Straftaten. Seine Schwächen und Fehler reichten nicht aus, ihn als Terroristen zu verurteilen, sagte Hock.

Die Anklage hatte den 33-jährigen Vater von drei Kindern als rechtsradikalen Terroristen bezeichnet und eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Er solle möglicherweise einen Anschlag auf den damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), die damalige Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) oder auf die Gründerin der Amadeu-Antonio-Stiftung, Anetta Kahane, geplant haben. Nach den Verteidiger-Plädoyers gab A. noch einmal den Betrug und die Verstöße gegen das Waffengesetz zu und kündigte an, künftig vor allem „Vater und Hausmann“ sein zu wollen.

„Eine Summe von Merkwürdigkeiten macht noch keinen Terroristen“, hob Verteidiger Schmitt-Fricke hervor. Aufgabe der Justiz sei es, einem Menschen gerecht zu werden, der wie der Angeklagte in keine Schublade passe. Ohne das Versagen der deutschen Politik in der Flüchtlingskrise 2015 „hätte es wahrscheinlich keinen Fall Franco A. gegeben“. Der Offizier habe es sich zur Aufgabe gemacht, dieses Versagen sichtbar zu machen, indem er die Identität eines syrisch-christlichen Flüchtlings angenommen habe.

Der in einer seiner vielen Taschen gefundene Zettel mit den Namen von Maas, Roth, Kahane und anderen Personen sei auch „keine To-do-Liste“ gewesen, sondern eine Recherche-Unterlage. „Ein wichtiges Indiz wäre der Zettel gewesen, wenn man ihn etwa in seiner Gesäßtasche gefunden hätte“, sagte Schmitt-Fricke. Im Übrigen habe A. in seinen Notizen und Chatbeiträgen immer wieder über die „Liebe zu allen Menschen“ berichtet und sich für gesetzeskonforme und friedliche Lösungen eingesetzt.

Aus seinen Aufzeichnungen ergäben sich keine Hinweise auf einen „Mordplan, eine staatsgefährdende Straftat“, bekräftigte Hock. Waffen und Munition habe er nur deswegen in seinem „Krisenkeller“ versteckt, um sich bei einem russischen Angriff oder einem Bürgerkrieg verteidigen zu können. Beide Verteidiger sprachen von einer Medienkampagne gegen ihren Mandanten und von „Durchstechereien an die Presse“ und warnten davor, die Gesinnung von A. zur Grundlage eines Urteils zu machen.

Franco A. war am 3. Februar 2017 festgenommen worden, als er im Flughafen Wien-Schwechat eine Pistole aus einem Versteck holte. Der bei einer deutsch-französischen Einheit dienende Oberleutnant hatte sich Ende 2015 als syrischer Flüchtling ausgegeben, das Asylverfahren durchlaufen, im Dezember 2016 subsidiären Schutz erhalten und pendelte in seinen zwei Identitäten zwischen dem Elsass und Bayern hin und her. Außerdem hatte er sich ein Waffenarsenal zugelegt. Das OLG will das Urteil gegen Franco A. am kommenden Freitag (15. Juli) sprechen.