Zahl der Petitionen an den Bundestag gesunken

Zahl der Petitionen an den Bundestag gesunken

Berlin (epd). Die Zahl der Petitionen an den Bundestag ist nach einem Anstieg in den Vorjahren wieder gesunken. 2021 wurden 11.667 Petitionen eingereicht, wie die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Martina Stamm-Fibich (SPD), am Mittwoch in Berlin mitteilte. Das waren mehr als 2.600 weniger als im Jahr zuvor.

Fast ein Viertel der Eingaben fiel den Angaben zufolge thematisch in die Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums. Grund dafür seien die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, erläuterte Stamm-Fibich. Gespiegelt hat sich dies nach ihren Worten beispielsweise bei Themen wie Vergütung in der Quarantäne, Ausgleichszahlungen sowie Zahlungen an Krankenhäuser. In Petitionen ging es aber auch um die Höhe der Beiträge für die Krankenversicherung, die Situation in der Pflege sowie den Leistungskatalog der Kassen. Andere Eingaben drehten sich Stamm-Fibich zufolge um die Themen Energieversorgung, Beamtenrecht, Arbeitsschutz und Straßenverkehrsordnung.

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Bernhard Loos (CSU) sagte, der Petitionsausschuss sei ein „präziser gesellschaftlicher Seismograf“, weil dort ankomme, was die Bürgerinnen und Bürger beschäftige. Inzwischen erreichen den Ausschuss auch Anliegen, die mit dem Krieg in der Ukraine zusammenhängen. 176 Petitionen seien dazu schon eingegangen, sagte Stamm-Fibich. Über die konkreten Themen müsse sich der Ausschuss aber noch einen Überblick verschaffen.

Den Rückgang der Petitionen erklärten die Vertreter des Ausschusses mit der Pandemie, die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme eingeschränkt habe, und der Bundestagswahl im vergangenen Jahr, wodurch es weniger neue Gesetze gegeben habe. Sie gehe davon aus, dass die Zahl wieder steige, sagte Stamm-Fibich.

Jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich an den Petitionsausschuss des Bundestags wenden, wenn er sich über Regelungen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, beschweren oder Verbesserungen anregen möchte. Erreicht eine Petition mehr als 50.000 Mitzeichner, wird sie in aller Regel öffentlich im Ausschuss auch mit Beteiligung von zuständigen Ministern beraten. Petitionen können auch online eingereicht werden. 42 Prozent der Petentinnen und Petenten machten den Angaben zufolge im vergangenen Jahr davon Gebrauch.