Gericht lehnt Antrag Missbrauchsbetroffener zu Demonstrationsort ab

Gericht lehnt Antrag Missbrauchsbetroffener zu Demonstrationsort ab

Stuttgart (epd). Eine Protestaktion von Missbrauchsbetroffenen beim Katholikentag in Stuttgart darf nicht beim Kunstmuseum am Schlossplatz stattfinden. Einen entsprechenden Eilantrag des „Aktionsbündnisses Betroffeneninitiativen sexueller Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche“ und der Giordano-Bruno-Stiftung wurde abgelehnt, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt werden. (AZ: 5 K 2917/22).

Nachdem die Versammlungsbehörde in Stuttgart entschieden hatte, dass die Demonstration auf dem Stauffenbergplatz stattfinden soll, hatten die Initiativen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt. Mit Ihrer Protestaktion wollen die Initiativen vom 25. bis 29. Mai beim Katholikentag die ihrer Ansicht nach die „vollkommen unzureichende Aufarbeitung des Missbrauchsskandals der katholischen Kirche“ kritisieren.

Wie die Stadt Stuttgart sah das Gericht „Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“, wenn die Versammlungen an dem vom Antragsteller vorgesehenen Ort stattfänden. Bei der Aktion der Missbrauchsbetroffenen soll etwa die Skulptur „Hängemattenbischof“ des Düsseldorfer Karnevals-Wagenbauers Jacques Tilly zu sehen sein, die erstmals im März 2021 vor dem Kölner Dom präsentiert wurde. Sie zeigt einen grinsenden, in einer goldenen Schlafkoje liegenden Bischof.